Wenn Sie ein Unternehmen gründen, sollten Sie dringend darauf Wert legen, dass Ihr privates Vermögen geschützt wird. Viel zu schnell kann beruflich etwas schiefgehen, das Sie später auch privat belastet. Gerade Gründer kennen sich mit der persönlichen Haftung für das eigene Unternehmen anfänglich nicht gut aus. Das kann sie teuer zu stehen kommen, wenn Sie haftbar gemacht werden.
Persönliche Haftung bedeutet Haftung mit privatem Vermögen
Wenn Sie das Unternehmen gegen finanzielle Schadenersatzforderungen absichern, dann sind Sie nicht automatisch auch in privater Hinsicht auf der sicheren Seite. Sofern Sie ein mittelständisches oder ein sehr kleines Unternehmen gründen, haften Sie je nach Unternehmensform sogar mit Ihren privaten Ersparnissen. Geht etwas schief, stehen Sie vor dem finanziellen Ruin und ein Neuanfang wird extrem schwer.
Für einen Kredit, der extra für das Unternehmen aufgenommen wurde, bürgen nicht selten ebenfalls die Gründer – also Sie – und manchmal sogar der Ehepartner. Ein Unternehmen ganz ohne eine Finanzierung aufzubauen, ist in den meisten Fällen gar nicht möglich. Denken Sie zudem daran, dass die Haftungsansprüche der Gläubiger, die sich eigentlich gegen Ihr Unternehmen richten, ebenfalls sehr schnell auf Ihr privates Vermögen übergreifen können.
Fordert die Bank für die Absicherung eines Kredits zum Beispiel, dass Ihre privat gekaufte Immobilie oder Ihre Lebensversicherung als Sicherheit dient, sollten Sie sich das sehr gut überlegen.
Das Vermögen von Anfang an sichern
Gerade beim Thema Kredite sollten Sie prüfen, ob die vorgeschlagenen Vereinbarungen so für Sie sicher und vor allem nachhaltig in Bezug auf Ihr privates Vermögen sind. Falls Sie bereits einen Kredit aufgenommen haben, der private Vermögenswerte als Sicherheit beinhaltet, ist es unter Umständen möglich, dass Sie einzelne Vermögenswerte aus der Haftung nehmen.
Neben dem Verzicht auf Sicherheiten durch privates Vermögen sollten Sie sich auch Gedanken über die passende Versicherung machen. Wenn Sie einen Schaden ersetzen müssen, wird Ihr privates Vermögen zum Zahlen dieses Schadens nicht per se ausgeschlossen. Dafür müssen Sie mit einer speziellen Haftpflichtversicherung alleine sorgen. Die Betriebshaftpflichtversicherung kommt für verschiedene Schadensarten auf. Greift die Versicherung, ist das private Vermögen als Ausgleich für den Schaden kein Thema mehr. Denken Sie daran, dass es hier nicht nur um Schäden an Personen oder Dingen geht, die offensichtlich sind. Es kann auch ein Schaden durch den Ausfall Ihrer Mitarbeiter entstehen. Ebenfalls denkbar: Wichtige Daten fallen aus oder gehen verloren. Ihr Kunde hat den Schaden und kann von Ihnen einen Ersatz dessen verlangen. Hier greift die Versicherung und Ihr privates Vermögen bleibt unangetastet.
Verträge genau überprüfen
Wenn Sie bereits seit einiger Zeit ein Unternehmen führen, sollten Sie Ihre aktuellen Verträge genau prüfen und Risiken ausschließen. Schauen Sie zum Beispiel, ob das Vermögen im Notfall insolvenzsicher ist. Geht Ihr Unternehmen Pleite, wollen Sie schließlich nicht vor dem Nichts stehen.
Abgesichert wird Ihre Immobilie zum Beispiel, indem Sie diese komplett auf den Ehepartner übertragen. Solange dieser nicht ebenfalls mit seinem privaten Vermögen haftet, kann der Immobilie nichts mehr passieren. Lassen Sie sich sowohl von einem Steuerberater als auch von einem Rechtsanwalt beraten, wenn Sie ganz sichergehen wollen, dass Ihr Vermögen unangetastet bleibt. Ein besonderes Augenmerk sollten Sie auch auf eventuelle Ansprüche aus der Lebensversicherung haben. Es kann sein, dass die Lebensversicherung genutzt werden wird, um Verbindlichkeiten des Unternehmens zu tilgen. Das sollten Sie in jedem Fall verhindern, indem Sie die Verträge anpassen lassen oder neue Verträge eingehen. Ihre persönliche Liquidität steht an erster Stelle und muss stets geschützt werden!
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