Bevor die Mietwohnung bezogen wird, gibt es einen Mietvertrag. Hier werden die wichtigsten Punkte festgelegt und geregelt. Neben der Miete, den Nebenkosten und anderen Standardabschnitten gibt es jedoch auch immer individuelle Vereinbarung. Ein Verbot für Haustiere, Bestimmungen über das Rauchen in der Mietwohnung oder daneben Regularien zur Hausreinigung sind nur einige Beispiele. Aber was ist davon rechtswirksam und was darf der Vermieter eigentlich genau bestimmen?
Denn nur, weil es schriftlich verfasst ist, heißt es noch lange nicht, dass es auch dem aktuellen und geltenden Gesetz entspricht. Vermieter und auch Mieter haben gewisse Rechte und Pflichten, was die Mietwohnung betrifft.
Was darf ich in meiner Mietwohnung und was nicht?
Zwischen Vereinbarungen und vielseitigen Gesetzen können Mieter schnell den Überblick verlieren. Es gibt immer wieder Punkte, die zu einem Streit führen können. Häufig handelt es sich dabei um:
- Lärm
- Besuch
- Veränderungen
Wieviel Lärm darf man machen?
Lärm und Krach bieten immer wieder eine Grundlage für zahlreiche Auseinandersetzungen. Bis zu einem gewissen Maß dürfen Mieter natürlich Musik hören oder auch mal eine Party ausrichten. Hierbei geht es jedoch um den Zeitraum. Grundsätzlich ist die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr einzuhalten. Hierbei gilt die Zimmerlautstärke. Das ist auch bei besonderen Anlässen der Fall. Man kann sich natürlich mit seinen Nachbarn absprechen.
Duschen hingegen darf man die gesamte Nacht über. Das darf keiner verbieten. Das Gleiche gilt für den Lärm, der von Kindern ausgeht. Dieser ist im üblichen Maß ebenfalls vollkommen ok. Des Weiteren darf niemand beanstanden, wenn das Baby in der Nacht weint.
Wie lange darf ich Besuch haben?
Besuch darf man sooft und so lange haben, wie man möchte. Der Vermieter und auch die Nachbarn dürfen hierüber nicht bestimmen. Es gibt jedoch unterschiedliche Gerichtsentschlüsse zu der Aufenthaltsdauer. Bleibt der Besuch über mehrere Wochen, gilt er tatsächlich als Mitbewohner. Das ist abhängig vom Bundesland und der jeweiligen Situation. Der Vermieter hat dann das Recht, den Mietvertrag und die Nebenkosten anzupassen.
Außerdem kann er in diesem Fall auch verlangen, dass der Besuch die Wohnung verlässt. Hierbei handelt es sich jedoch immer um eine Einzelfallentscheidung. Eine genaue oder gesetzliche Frist gibt es nicht. Es hilft auch nicht, wenn der Besuch eine Nacht wo anders verbringt.
Bauliche Veränderung an der Wohnung durchführen
Renovieren darf man immer. Innerhalb gewisser Zeiträume muss man sogar als Mieter dafür sorgen, dass die Mauerwerke in einem einwandfreien Zustand sind. Ebenso können Löcher in die Wände gebohrt werden oder der Boden verändert werden.
Umbauten, die an die Bausubstanz gehen und damit die eigentliche Wohnung verändern, müssen jedoch vom Vermieter genehmigt werden. Das beginnt bereits bei neuen Fliesen im Bad.
Zudem kann der Abriss einer Wand auch gefährlich werden. Handelt es sich um eine tragende Wand, dann ist das Gebäude Einsturz gefährdet. Bei baulichen Maßnahmen also immer zunächst das Gespräch mit dem Eigentümer der Wohnung suchen, bevor es losgeht.
Fazit
Die Mietwohnung gehört zwar dem Vermieter, jedoch hat man hier einige Rechte. Dabei geht es nicht nur um das Wohnen. Vielmehr ist der persönliche Lebensraum wichtig, den man in der Wohnung ausleben darf. Nicht alles, was dem Vermieter nicht gefällt, darf automatisch verboten werden. Hierüber gibt es klare Gesetze und Bestimmungen.
Redaktion: Walter Braun
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Sarah says
Als Mieterin ist es wichtig zu wissen, welche Dinge in der Wohnung erlaubt sind und welche nicht. Besonders interessant fand ich die Tipps zum Thema Haustiere und zur Gestaltung der Wände. Es ist schön zu sehen, dass es Möglichkeiten gibt, die Mietwohnung den eigenen Bedürfnissen anzupassen, ohne dabei gegen die Regeln zu verstoßen.