Raus aus der Versicherungsfalle! Der Wechsel einer Versicherung ist häufig schwierig. Vor allem von einer privaten Krankenversicherung in eine gesetzliche. Tipps vom Experten erklärt, welche Möglickeiten es beim Wechsel der Lebens-, KFZ- oder Krankenversicherung gibt, was die Tarife bedeuten und wie Sie unter Umständen mit einer klugen Versicherungsentscheidung eine Menge Geld sparen können.
Inhalt
- Der Wechsel von der privaten Krankenkasse in die gesetzliche Krankenkasse
- Möglichkeiten bei Angestellten für einen Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse
- Möglichkeiten für Selbstständige für einen Wechsel in die GKV
- Tipps zum Sparen in der private Krankenkasse
- Wechsel der KFZ-Versicherung
- Lebensversicherung kündigen: So verschenken Sie kein Geld
- Tipps für eine wirksame Kündigung
- Was ist eine Altersrückstellung
- Rechtliche Grundlagen der Versicherungsverträge laut Verbraucherzentrale
Der Wechsel von der privaten Krankenkasse in die gesetzliche Krankenkasse
Ganz einfach ist der Wechsel von der privaten Krankenkasse (PKV) in die gesetzliche Krankenkasse (GKV) nicht. Das hat einen ganz einfachen Grund. Der Gesetzgeber will damit erreichen, dass ein Privatversicherter in späteren Jahren nicht der Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten auf der Tasche liegt, obwohl er zuvor nichts in diese Gemeinschaft eingezahlt hat. Denn je höher das Alter des Privatversicherten ist, umso häufiger kommen körperliche Beschwerden und Krankheiten vor und umso höher sind die dadurch entstehenden Kosten, die sich eben auch in der Höhe des PKV-Beitrags messen lassen. Weitere Kostenerhöhungen bei einer privaten Krankenversicherung können zum Beispiel durch chronische Erkrankungen oder die Familienbildung entstehen. Denn bei diesen Beispielen können nicht nur die Versicherungsbeiträge immens steigen – etwa durch die Prämien für die Kinderversicherung -, häufig kommen auch noch zusätzlich hohe Arztrechnungen dazu. Um die hohen Versicherungskosten zu senken, steigen viele der Privatversicherten bereits in den niedrigeren Basistarif um. Dadurch senken sich zwar die monatlichen Krankenkassenbeiträge. Allerdings steigt der Eigenanteil bei Arzt- und Behandlungskosten. Deshalb versuchen viele Privatpatienten im Laufe der Zeit von der PKV in die GKV zu wechseln. Folgende Möglichkeiten bieten sich ihnen:
Die einfachste Möglichkeit: Widerspruch nach kurzzeitigem Vertragsabschluss
Wer gerade erst seine private Krankenversicherung abgeschlossen hat, aber jetzt schon ein mulmiges Gefühl hat, kann innerhalb von 14 Tagen nachdem er seinen Versicherungsschein erhalten hat den Vertrag widerrufen. Sicherheitshalber sollte das mit einem Einschreiben vornehmen. Es gilt das Datum des Briefstempels.
Möglichkeiten bei Angestellten für einen Wechsel in die GKV
1) Reduziertes Einkommen
Wer als Angestellter privat versichert ist und mehr als die Jahresentgeltgrenze (JAEG) von 56.250 Euro im Jahr (Stand 2016) verdient, kann mit Zustimmung seines Arbeitgebers sein Jahresgehalt soweit reduzieren, dass er unter diese Grenze fällt und damit jederzeit wieder in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln kann. Dazu kann er mit Abstimmung seines Chefs eine gewisse Zeit Teilzeit arbeiten oder ein Sabbatical (begrenzte Arbeitspause) einleiten.
TIPP: Diese veränderten Arbeitsverhältnisse dürfen nicht im Arbeitsvertrag aufgeführt sein. Deshalb muss nach der abgesprochenen Zeit ein neuer Arbeitsvertrag unterzeichnet werden. Der Aufwand lohnt sich in der Regel finanziell nicht, wenn der Angestellte weit mehr als die JAEG verdient.
2) Die betriebliche Altersversorgung
Wenn der Angestellte brutto weniger als 59.226 Euro im Jahr verdient, gibt es eine ganz einfache Lösung für einen Wechsel aus der PKV in die GKV. Er zahlt in eine betriebliche Altersversorgung ein und braucht dafür noch nicht einmal die Zustimmung vom Chef. Denn bis zu 2.976 Euro im Jahr können in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt werden. Das Grundeinkommen sinkt dann wieder unter die JAEG und der Arbeitgeber muss den Angestellten wieder als versicherungspflichtig bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden.
Tipp 1: Wer nach seinem 55sten Lebensjahr aus der PKV austreten und bei der GKV eintreten möchte hat es schwer. Dieser Wechsel ist nur nach strengen, beinahe unmöglichen Richtlinien machbar und sollte zuvor genauestens mit den jeweiligen Krankenkassen besprochen werden.
TIPP 2: Häufig ist ein Wechsel von einer privaten Krankenkasse in eine gesetzliche Krankenkasse nicht nötig. Die privaten Krankenkassen bieten sogenannte Basis- oder Standartversicherungen an, die ähnliche Beiträge haben wie die gesetzlichen Tarife. Trotzdem bieten die privaten Krankenkassen oft bessere medizinische Betreuung an als die gesetzlichen Krankenkassen.
TIPP 3: Vielleicht hilft ein Wechsel von einer Privatkasse zu einer anderen Privatkasse um die Beiträge zu senken und Leistungen zu verbessern. Erkundigen Sie sich über die unterschiedlichen Tarife und Möglichkeiten.
Möglichkeiten für Selbstständige für einen Wechsel in die GKV
1) Eine hauptberufliche Anstellung
Die einfachste Möglichkeit in eine GKV zu gelangen ist die Umstellung der Selbstständigkeit in eine Anstellung. Dabei muss der monatliche Verdienst über 450 Euro, aber unter der Jahresentgeltgrenze (JAEG) von 56.250 (Stand 2016) liegen. Die Selbstständigkeit muss für die Festanstellung aufgegeben werden, darf aber als Nebentätigkeit weiter ausgeübt werden. Allerdings prüfen die Krankenkassen, ob es sich um eine Schein-Feststelle handelt. Das bedeutet zum Beispiel, dass der Hauptteil der Einnahmen und der Arbeitszeit der Feststelle zugeordnet ist.
2) Die Familienversicherung
Wenn der Ehepartner eines Privatversicherten eine gesetzliche Krankenversicherung hat, gibt es die Möglichkeit beitragsfrei in die Familienversicherung des Ehepartners aufgenommen zu werden. Der Haken dabei: Der Privatversicherte muss seine Selbstständigkeit aufgeben und darf nach dem Übertritt in die GKV nicht mehr als 415 Euro im Monat oder den Lohn in einem Mini-Job verdienen.
3) Arbeitslos melden
Auch diese Möglichkeit sollte nur im Notfall angewandt werden. Der Privatversicherte muss sich arbeitslos melden und Arbeitslosengeld I beziehen. Das heißt nichts anderes, als dass der Betroffene seine Arbeit und seine Einkommensquelle komplett aufgeben muss.
4) Auslandsversicherungen
Länder wie die Schweiz, die Niederlande oder Schweden haben eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Um die allerdings zu bekommen, muss man in dieses Land zuerst ziehen und dort einen Job annehmen. Außerdem muss man mindestens 12 Monate in diesem Land leben. Bei der Rückkehr nach Deutschland muss der Wechsel in die gesetzliche Kasse maximal nach drei Monaten erfolgen.
Tipps zum Geld sparen bei den Versicherungsverträgen ohne die Möglichkeit in eine gesetzliche Krankenkasse zu wechseln:
Der Schock bei den privat Versicherten ist groß. Mit bis zu 130 Euro monatliche Beitragskosten mehr müssen sie in Zukunft rechnen. Und nicht immer ist eine Möglichkeit gegeben, die Beiträge durch den Wechsel in eine gesetzliche Krankenversicherung zu senken. Was also tun? Hier einige Möglichkeiten:
Die private Krankenkasse wechseln
Generell gilt, dass jeder fristgerecht von einer PKV in eine andere wechseln kann. Das macht Sinn, wenn die Beiträge in einer anderen PKV niedriger sind.
Aber: Wer seine Police länger als fünf Jahre hat, sollte zuvor unbedingt prüfen, ob beim Wechsel der privaten Krankenkassen wegen der Altersrückstellung finanzielle Verlusten entstehen. Außerdem muss der Versicherte mit einem umfassenden Gesundheitscheck rechnen. Und das kann, abhängig vom Alter, zu höheren Beiträgen führen. Denn die privaten Krankenkassen wollen hauptsächlich junge und gesunde Beitragszahler aufnehmen.
Tipps zum Sparen in der PKV
1) Den Selbstbehalt verändern. Ist der Versicherte bereit einen höheren Anteil bei den Behandlungs- und Arztkosten zu übernehmen, senken sich die Police-Beiträge
2) Der Leistungsverzicht innerhalb des Tarifs, zum Beispiel ein Mehrbettzimmer statt ein Einzelzimmer
3) Zum Basistarif wechseln, der vergleichbar ist mit einem gesetzlichen Tarif
4) In den Standarttarif wechseln, der günstiger ist als der Basistarif. Diese Möglichkeit gibt es jedoch nur für Versicherte, die ihren Vertrag vor 2009 abgeschlossen haben und mindestens 55 Jahre alt sind.
Wechsel der KFZ-Versicherung
Grundsätzlich ist der Wechsel der KFZ-Versicherung relativ einfach. Hauptgrund für einen Wechsel ist die erwünschte Reduzierung des Versicherungsbeitrags durch den Versicherten. Hin und wieder liegt der Grund auch in den wechselnden Versicherungsbedingungen, zum Beispiel, wenn die Regionalklasse, also der Ort, an dem der Versicherte gemeldet ist durch eine Studie als gefährlicher eingestuft wurde und deshalb die Beiträge steigen.
- Die KFZ-Versicherung kann nach Ablauf des Versicherungsjahres problemlos gekündigt werden. Das Versicherungsjahr endet am 31. Dezember, das neue beginnt am 01. Januar. Die schriftliche Kündigung muss mindestens einen Monat zuvor, also am 30. November eingegangen sein. Am besten per Einschreiben, es zählt der Eingangsstempel, nicht der Briefstempel.
- Erhöht die Versicherung den Beitrag, ist eine Kündigung jederzeit möglich.
- Erhöht sich nach einem Unfall der Beitrag (Abstufung der Schadensfreiheitsklasse) kann die Versicherung nach Ablauf eines Monats nach der Beendigung der Schadensverhandlung gekündigt werden.
- Eine Kündigung wegen der Beitragsänderung der Typenklasse ist zulässig. Das passiert zum Beispiel, wenn nach einer Überprüfung festgestellt wurde, dass ein bestimmter Autotyp aufgrund häufiger Schadensmeldungen in eine teurere Klasse gestuft wird.
Lebensversicherung kündigen: So verschenken Sie kein Geld
Wenn sich die privaten oder beruflichen Umstände ändern, wollen viele ihre Lebens- oder Rentenversicherung kündigen. Da es sich bei diesen Versicherungen um Langzeitversicherungen handelt, beträgt die Laufzeit schon mal 30 Jahre oder mehr. Und in dieser Zeit kann natürlich viel passieren. Durchschnittlich jede zweite Lebensversicherung wird im Laufe der Zeit gekündigt. Doch Experten warnen eindrücklich vor einer schnellen Auflösung einer Lebens- oder Rentenversicherung. In den meisten Fällen geht dem versicherten so viel Geld verloren. Denn gerade die Altverträge haben häufig einen Garantiezins von 3,5 oder 4 Prozent und bieten somit eine hohe Verzinsung. Hier einige Beispiele, was sie mit einer Lebens- oder Rentenversicherung lukrativer machen können:
Kurzfristiger Geldmangel
Wer kurzfristig Geld braucht, sollte seine Versicherung beleihen oder beitragsfrei stellen. Wenn die Versicherung gänzlich aufgegeben werden soll, dann ist der Verkauf der Lebensversicherung an eine spezielle Firma am rentabelsten. Die alten Versicherungen haben einen hohen Garantizins und sind damit eine gute Geldanlage. Außerdem sollte bedacht werden, dass Versicherungen, die vor 2004 abgeschlossen wurden, nach 12 Jahren steuerfrei in der Auszahlung sind. Wer seine Lebensversicherung einfach kündigt bekommt nur den Rückkaufswert. Und der ist deutlich geringer als der gesamte Betrag inklusive Zinsen, der sich in den letzten Jahren angesammelt hat. Wer jedoch seine Lebensversicherung verkauft, bekommt durchschnittlich 3 bis 5 Prozent mehr heraus als der Rückkaufswert angibt. Bei Lebensversicherungen mit geringem finanziellem Polster lohnt sich das zwar nicht. Doch je höher der Versicherungsbetrag ist, umso besser lässt sich die Versicherung verkaufen
Tipp: Klären Sie im Vorfeld mit Ihrem Steuerberater, ob der verkaufserlös der Versicherung versteuert werden muss.
Verkauf mit Rückerwerbsoption
Wer sich von seiner Lebensversicherung nicht für alle Tage trennen möchte und trotzdem Geld benötigt, kann einem Verkauf mit Rückerwerbsoption in Erwägung ziehen. Das bedeutet, dass der Versicherte bis zu einem bestimmten Zeitpunkt die Versicherung wieder zurück erwerben kann. Der Vorteil: Der Versicherungsschutz bleibt erhalten. Die Nachteile: Beim Verkauf bekommt der Verkäufer nur knapp 80 Prozent vom dem eigentlichen Wert der Versicherung. Beim Rückkauf muss der Käufer auf einen Schlag die gesamte Summe der Versicherung zahlen.
Tipps für eine wirksame Kündigung
Welche Kündigungsmöglichkeiten und -Daten Sie haben, können Sie am schnellsten dem Versicherungsvertrag entnehmen. Allerdings gibt es ein paar wichtige Dinge, die Sie bei einer wirksamen Kündigung unbedingt beachten sollten. Ansonsten wird die Kündigung unwirksam und kann Ihnen somit viel Geld kosten.
- Die Kündigungsfrist zu beachten ist das A und O einer wirksamen Kündigung. In manchen Fällen – häufig bei einer privaten Krankenkasse – beträgt die Laufzeit einer Versicherung nach Abschluss drei Jahre. Diese drei Jahre müssen eingehalten werden.
- In der Regel beträgt die Kündigungsfrist drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres. Es reicht nicht, die Kündigung Tag genau drei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist abzuschicken. Die Kündigung muss in diesem Fall drei Monate vor Vertragsablauf bereits bei der Versicherung eingegangen sein.
- Schreiben Sie im Kündigungsschreiben statt des exakten Datums nur „Hiermit kündige ich meine Versicherung“. In diesem Fall muss die Versicherung den nächst möglichen Kündigungstermin akzeptieren.
- Eine weitere Möglichkeit ist die Formulierung „Hiermit kündige ich die Versicherung zum Jahresende, bzw. zum Ende des Versicherungsjahres“. In diesem Fall kann die Kündigung durch versehentlich falsche Angaben des Datums – z.B. zum 31.12. oder 01.01. – nicht ungültig werden.
- Beweisen Sie Ihre Kündigung. Die teuerste Möglichkeit ist ein Einschreiben. Allerdings ist die Versicherung auch in der Pflicht Ihnen eine Kündigungsbestätigung zukommen zu lassen. Bestehen Sie auf diese Pflicht. Bei manchen Versicherungen kann man auch per Email kündigen. Vorsicht: Auch eine nachweislich versandte Email ist noch kein Kündigungsbeweis. Niemand kann sagen, ob die E-Mail bei Adressat auch wirklich angekommen ist. Ob eine Kündigung per Email möglich ist sollten sie zuvor bei Ihrer Versicherung erfragen.
- Erfolgt die Kündigung in Textform, sollte auf jeden Fall eine schriftliche Kündigung folgen. Textformat bedeutet schlichtweg ohne eigene Unterschrift. Dies geschieht zum Beispiel bei einer Email oder Telefax. Eine schriftliche Kündigung benötigt eine handschriftliche Unterschrift.
- Begründen müssen Sie Ihre Kündigung nur, wenn Sie innerhalb einer Vertragslaufzeit kündigen wollen, zum Beispiel im Falle einer Beitragserhöhung oder einer Verschlechterung der Versicherungsleistung
Was ist eine Altersrückstellung
In den privaten Krankenversicherungen spart der Versicherte über die Jahre hinweg eine so genannte Altersrückstellung an. Diese Altersrückstellung verlangsamt die Beitragserhöhung der Police im Alter. Wechselt ein Privatversicherter in eine gesetzliche Krankenversicherung entfällt diese Altersrückstellung. Wechselt er in eine andere PKV entfällt ebenso ein Teil dieser Altersrückstellung. Ausschließlich Versicherte, die nach dem 1. Januar 2009 eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, können einen Teil dieser Altersrückstellung zum neuen Versicherungsanbieter retten.
Rechtliche Grundlage der Versicherungsverträge laut Verbraucherzentrale
Alle Versicherungsverträge unterliegen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Diese Policen kann der Kunde (Versicherungsnehmer) nach einer Prämienerhöhung außerordentlich kündigen, sofern sich der Umfang des Versicherungsschutzes nicht verändert hat. Dies gilt auch bei unverändertem Beitrag, aber reduziertem Versicherungsschutz. Kündigen muss der Kunde innerhalb eines Monats, nachdem er die Mitteilung des Versicherers zur Prämienerhöhung bzw. zur Herabsetzung des Versicherungsschutzes erhalten hat. Die Kündigung kann mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden, frühestens aber zu dem Zeitpunkt, ab dem die Erhöhung der Prämie bzw. die Reduzierung des Versicherungsschutzes gilt. Diese Informationen stammen von der Webseite der Verbraucherzentrale.
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Redaktion: Patricia Hansen
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