Seit vielen Jahren müssen Patienten ganz oder teilweise für die Behandlung beim Zahnarzt zahlen. Die Krankenkasse trägt nur noch notwendige Behandlungen, die auf einer grundlegenden Versorgung basieren. In den Leistungskatalogen der Zahnärzte ist genau beschrieben, welche Behandlungen die Krankenkassen bezahlen. Wenn Sie Schmerzen haben oder wegen einer Erkrankung der Zähne zum Arzt gehen, müssen Sie in der Regel keine Zuzahlung leisten.
Zahnersatz kann teuer werden
Anders verhält es sich bei Zahnersatz. Hier übernehmen die Krankenkassen lediglich Pauschalen. Diese reichen jedoch nicht einmal für die Grundversorgung aus. Somit müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Die Höhe richtet sich nach der Art des Zahnersatzes und nach dem Umfang. Möchten Sie die Kosten im Griff behalten, können Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Sie haben die Wahl aus verschiedenen Tarifen und Möglichkeiten der Kostenerstattung. Wenn Sie dann eine Zahnbehandlung benötigen, sind Sie vor hohen Kosten geschützt.
Erstattung der Behandlung beim Zahnarzt – vollständige oder teilweise Kostenübernahme
Sie können die Kosten für die Behandlungen Ihrer Zähne von der Versicherung ganz oder teilweise erstattet bekommen. Dies ist besonders hilfreich, wenn Sie teuren Zahnersatz benötigen. Sie müssen sich nicht auf höhere Kosten einstellen, sondern können die Rechnung Ihres Zahnarztes beim Versicherer einreichen. Mitunter sind für einige Leistungen Zuzahlungen
erforderlich. Die Höhe der Erstattung der Zahnarztbehandlung ist von dem gewählten Tarif abhängig. Wenn Sie eine günstige Prämie wünschen, vereinbaren Sie eine individuelle Zuzahlung. Bei einer 100-prozentigen Kostenübernahme ist die Prämie etwas höher. Beachten Sie außerdem, dass die Höhe der Prämie von weiteren Faktoren abhängt. Dazu gehören unter anderem Aspekte wie Ihr Alter und ob Sie bereits Zahnersatz tragen.
Wichtig zu wissen
Die Prüfung der Gesundheit erfolgt in der Regel nur beim Erstabschluss der Versicherung. Haben Sie bereits eine Zusatzversicherung abgeschlossen, können Sie den Tarif in der Regel zu einem späteren Zeitpunkt ändern oder anpassen, ohne dass eine erneute Überprüfung der Gesundheit erforderlich ist.
Leistungen der Zahnzusatzversicherung
Haben Sie eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen, besteht ein Anspruch auf verschiedene Leistungen. Im Einzelnen sind diese Leistungen von dem von Ihnen gewählten Tarif abhängig.
Diese Leistungen sind in den Regeltarifen enthalten:
* Zahnbehandlungen
* Zahnersatz
* professionelle Zahnreinigung
* Kosten für hochwertige Inlays bei der Notwendigkeit von Zahnfüllungen
* bei Kindern: Eigenanteil für Leistungen der Kieferorthopädie
Wenn Sie zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen können, geben Ihnen viele Versicherer die Möglichkeit, Ihren Tarif zu erweitern. Achten Sie beim Vertragsabschluss darauf, dass Sie die Tarifstruktur individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen können.
Anja says
Ich habe noch keine Zahnzusatzversicherung und ich möchte mich darüber weiter informieren, da ich in den letzten Jahren mehrere Probleme mit den Zähnen hatte und öfter zum Zahnarzt musste. Ich wusste nicht, dass beim Zahnersatz die Krankenkasse Teil der Kosten übernimmt. Wie kann man ungefähr rechnen, wie viel man selber dazu bezahlen sollte und welche Optionen bei der Zahnersatz-Op gibt?