Den ausgebildeten „Tierheilpraktiker“ (THP) gibt es zwar bereits seit Mitte der 80er Jahre, dennoch ist der Arbeitsbereich dieser Berufsgruppe bis dato öffentlich immer noch nicht korrekt dargestellt worden. Folgende Fragen werden immer wieder gestellt: „Was genau macht ein THP? Welche Ausbildung ist erforderlich? Über welche Kompetenzen verfügt er und wo sind seine Grenzen?“ „Worin liegt überhaupt der Unterschied zwischen Schulmedizin und Naturheilkunde in der Tiermedizin?“ Wir möchten mit diesem Artikel mehr Informationen zu diesem interessanten Berufsbild geben.
Inhalt Tierheilpraktiker:
- Schulmedizin oder Naturheilkunde in der Tiermedizin?
- Ausbildung zum Tierheilpraktiker/in
- Das Tätigkeitsfeld eines Tierheilpraktikers
- Wie findet ein Tierhalter einen qualifizierten Tierheilpraktiker?
- Fazit
Schulmedizin oder Naturheilkunde in der Tiermedizin?
Schulmedizin und Naturheilkunde sehen sich auch in der Tierheilkunde weder als Alternative noch als Konkurrenz, sondern sie ergänzen sich hervorragend – wie bereits seit Jahrzehnten in der Humanmedizin. Die Therapie der Schulmedizin ist eher symptomatisch ausgerichtet, die Naturheilkunde hingegen versucht die Ursachen einer Erkrankung (ob psychisch oder organisch) herauszufinden und auszuräumen, sofern dies möglich ist. Voraussetzung zum sinnvollen Einsatz der Naturheilmittel ist allerdings, dass die Selbstheilungskräfte des Organismus nicht ganz erloschen sind. Die körpereigene Abwehr und das Immunsystem müssen beim Heilungsprozess aktiv mitarbeiten können. Oftmals wirken allerdings auch erbliche Dispositionen speziell bei den gezüchteten Rasse-Tieren einer sonst einfach zu handhabenden naturheilkundlichen Therapie entgegen und können einen Linderungs- oder Heilungseffekt blockieren. Ausgebildete THP kooperieren deshalb auch mit Tierärzten in ihrer Umgebung, um auf diese Weise ein Optimum an medizinischer Hilfe für den Tierpatienten mit zu gewährleisten.
Ausbildung zum Tierheilpraktiker/in
Die Berufsbezeichnung „Tierheilpraktiker“ ist auch trotz bereits seit über zwei Jahrzehnten bundesweit existierender Ausbildungsstätten noch nicht gesetzlich geschützt. Das bedeutet, dass sich auch jeder Autodidakt „Tierheilpraktiker“ nennen darf. Dass dies unverantwortlich ist, haben so manche Fälle in der Vergangenheit gezeigt.
Für die Ausübung des THP-Berufes reicht es entgegen manch anderslautender Meinungen nicht aus nur „…bereits Erfahrungen im Umgang mit Hund, Katze oder Pferd gesammelt zu haben und eine große Tierliebe zu besitzen…“. Auch das alleinige „Lesen einiger Naturheilkunde-Bücher“ befähigt nicht, ein Tier fachkundig untersuchen, eine Diagnose stellen und eine professionell
durchgeführte Therapie in Sinne der Naturheilkunde durchführen zu können. Wer nicht gelernt hat den Grundgedanken der Naturheilverfahren in sein eigenes Denken zu integrieren, der wird nicht in der Lage sein in diesem Sinne korrekt zu handeln und zu behandeln. Nicht selten weisen auch bestimmte Verhaltensauffälligkeiten auf eine organische Disharmonie hin! Psyche und Organismus gehören einer Einheit an, die in der Naturheilkunde auch ganzheitlich betrachtet wird. Nicht nur das Agieren im Sinne der Naturheilverfahren muß gelernt sein, sondern vor allem auch das Reagieren auf etwaige Reaktionen auf die durchgeführte Therapie (z.B. bei den bekannten Erstverschlimmerungen, die im Rahmen einer homöopathischen Behandlung oder Nosodentherapie auftreten können)!
Verantwortlich und versiert agierende Tierheilpraktiker haben aus diesem Grund eine Ausbildung an einer dementsprechenden THP-Schule absolviert, die sowohl verbandszugehörig als auch rein privat geleitet sein kann.Eine fundierte Ausbildung stellt eine unverzichtbare Voraussetzung dar, die eine qualifizierte medizinische und naturheilkundliche Grundlage zur Ausübung dieses Berufes schafft. Sie beinhaltet grundsätzlich die Fächer Anatomie, Physiologie und Pathologie sowie das Erlernen von sowohl schulmedizinischer als auch naturheilkundlicher Diagnostik. Hauptaugenmerk wird bei der Ausbildung auf alle in der Tierheilkunde einsatzfähigen Naturheilverfahren gelegt, über deren sinnvollen Einsatz als auch Grenzen (!) es für den zukünftigen Anwender unerlässlich ist, informiert zu sein, damit dem Lebewesen „Tier“ kein vorsätzlicher Gesundheitsschaden zugefügt wird. Zusätzlich sollte jeder THP eine ausreichende Assistenzzeit in einer Tierarztpraxis oder bei bereits praktizierenden, kompetenten Kollegen absolviert haben, bevor er beginnt eigenverantwortlich zu arbeiten. Der THP ist u.a. an Gesetze wie Arzneimittel-, Seuchenschutz- und Tierschutzgesetz gebunden.
Das Tätigkeitsfeld eines Tierheilpraktikers:
Tierheilpraktiker können Beratungen und Untersuchungen an Kleintieren, Großtieren und Tierbeständen (z.B. in der Landwirtschaft) vornehmen. Dazu können sowohl klinische als auch naturheilkundliche Untersuchungsmethoden zum Einsatz kommen. Zwar sind Tierheilpraktiker nicht gesetzlich an bestimmte Untersuchungsmethoden gebunden, dennoch werden sie im Interesse des Tierpatienten korrekt handeln, um eine Diagnose zu sichern. Zu den klinischen Untersuchungsmethoden zählen z.B.: Inspektion, Auskultation, manuelle und evtl. auch apparative Maßnahmen, sowie Laboruntersuchungen von Körperflüssigkeiten. Darüber hinaus gibt es noch eine ganze Reihe naturheilkundlicher Diagnoseverfahren, die bereits seit Jahrzehnten in der Humanheilkunde eingesetzt und wie alle anderen Diagnose- und Therpieverfahren auch bei Tieren zur Anwendung kommen, wie z.B.: Bio-Resonanz-Analyse, Kinesiologie u.a. Ob dann schulmedizinische oder naturheilkundliche Therapiemaßnahmen zum Einsatz kommen kann ein Tierheilpraktiker frei entscheiden. So wird allein das Wohl des zu behandelnden Tieres für die Wahl der therapeutischen Methode ausschlaggebend sein. Vom Tierheilpraktiker wird in aller Regel eine Therapie aus dem Bereich der Naturheilkunde zum Einsatz kommen. Doch auch schulmedizinische Methoden werden von Tierheilpraktikern angewandt, wenn es dem Wohl des Tieres dient. Darüber hinaus obliegen jedoch gesetzbedingt z.B. chirurgische Eingriffe, Impfungen sowie Behandlungen mittels verschreibungspflichtiger Arzneimittel den hierin ausgebildeten Tierärzten und gehören nicht zum Arbeitsbereich eines Tierheilpraktikers. Ein THP, der sich über diese gesetzlichen Bestimmungen hinwegsetzt darf von vorn herein als unseriös angesehen werden.
Wie findet ein Tierhalter einen qualifizierten Tierheilpraktiker?
Für einen Tierhalter ist es nicht einfach, einen ausgebildeten THP von einem nicht ausgebildeten, selbsternannten Therapeuten zu unterscheiden. Daueranzeigen in Zeitungen oder ausgelegte werbende Schriften sind, besonders wenn sie marktschreierisch aufgemacht sind, nicht unbedingt Hinweise auf einen seriösen Therapeuten.
Sicher wäre gegen eine gelegentliche Schaltung einer Anzeige wie „Tierheilpraxis Max Mustermann – ausgewählte Naturheilverfahren für Ihr Tier – Tel 0123 – 456789“ nichts einzuwenden.
Was allerdings wesentlich über das genannte oder Änderungsanzeigen wegen neuer Sprechzeiten, Urlaub, Adressänderungen etc. hinausgeht verdient es, kritisch hinterfragt zu werden. Generell gilt: Empfehlungen und Referenzen sind die beste und legalste Werbung. Ebenso wird ein seriöser Tierheilpraktiker niemals seine Dienste online, kostenlos in Internetforen anbieten, oder sie sogar „ersteigern“ lassen..
Im Interesse der Gesundheit des Tieres sollte man sich als Tierhalter nach Werdegang, Ausbildung und Erfahrung des jeweiligen Therapeuten erkundigen. Ein ausgebildeter THP wird gerne über seine Ausbildung Auskunft geben. Darüber hinaus können diese Informationen auf Nachfrage aber
ebenso über die Arbeitsgruppe für Tierheilpraktiker (www.ag-thp.de) bezogen werden.
Fazit:
Möchte ein Tierhalter professionelle Betreuung seines tierischen Freundes durch einen Tierheilpraktiker in Anspruch nehmen, hat er die Möglichkeit sich vorher zu erkundigen, ob und wie dieser ausgebildet ist. Auf diese Weise kann ein nicht ausgebildeter Tierheilbehandler von einem ausgebildeten Tierheilpraktiker abgegrenzt werden.
Nur ein ausgebildeter und sich der Verantwortung dem Lebewesen Tier gegenüber bewusster Tierheilpraktiker wird bezüglich Diagnostik und Therapie entsprechend korrekt reagieren können. Würde ein „autodidaktisches Selbststudium“ ausreichen um versiert vorgehen zu können, wären allein die veterinärmedizinischen Aspekte der Tierheilpraktiker-Ausbildung schon überflüssig.
Petra Stein für die Arbeitsgruppe der Tierheilpraktiker www.ag-thp.de
München Tel. 089-5380763, Email: thpstein@web.de
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