Für Kleinspielzeuge und Überraschungseier ist die Risiko-Kennzeichnungspflicht schon längst Pflicht. Bei den, gerade von Kindern so beliebten Nüssen – vor allem der Erdnuss – nicht. Dabei hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in einer neuen Studie erkannt, dass gerade Kleinkinder die natürliche Knabberei häufig sprichwörtlich in den falschen Hals bekommen können. Erstickungsgefahr droht! Deshalb fordert […]