Für Kleinspielzeuge und Überraschungseier ist die Risiko-Kennzeichnungspflicht schon längst Pflicht. Bei den, gerade von Kindern so beliebten Nüssen – vor allem der Erdnuss – nicht. Dabei hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in einer neuen Studie erkannt, dass gerade Kleinkinder die natürliche Knabberei häufig sprichwörtlich in den falschen Hals bekommen können. Erstickungsgefahr droht! Deshalb fordert das BfR auf Verpackungen von Nüssen dringend einen warnenden Verbraucherhinweis!
Nüsse – sie sind lecker und gesund und werden gerade als Süßigkeitenersatz gerne Kindern gegeben. Doch was kaum jemand weiß: Nüsse können für Kinder tödlich sein. Dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) liegen Daten vor, nach denen es sich bei von Kleinkindern verschluckten Fremdkörpern oftmals um Nüsse, insbesondere Erdnüsse handelt. Das Risiko, dass Nüsse beim Schlucken in die Atemwege gelangen, ist für Kleinkinder weit höher als das Risiko, Kleinteile von Spielzeug zu verschlucken. Ihre geringe Größe, die abgerundete Form und die ölige Oberfläche sind Ursache dafür, dass eine Erdnuss leichter in die Luftröhre und die tiefen Bereiche der Luftwege gelangen als andere Lebensmittel. Deshalb fordert der BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, dass auf den Verpackungen von Nüssen ein Verbraucherhinweis wie „Achtung. Nüsse können in die Atemwege von Kindern gelangen“, aufgedruckt werden soll.
Geraten verschluckte Fremdkörper in die Atemwege, spricht man von Aspirationsunfällen. Diese können zu schweren Gesundheitsschäden oder in seltenen Fällen zum Erstickungstod führen. Im Kindesalter ist das Risiko des ungewollten Verschluckens in die Lunge besonders hoch, da Kinder unter vier Jahren generell gern Gegenstände in den Mund nehmen. Für Spielzeug besteht deswegen eine Kennzeichnungspflicht. Doch für Nüsse gibt es bisher noch keine Pflicht, derartige Warnhinweise auf die Verpackungen zu drucken.
Derartige – manchmal sogar tödliche – Unfälle werden in Deutschland nicht systematisch erfasst. Vereinzelt werden sie von Ärzten an die deutschen Giftinformationszentren gemeldet und dort als Fremdkörperaspiration unter „Vergiftung“ miterfasst. Anders als das Verschlucken von Chemikalien müssen Fremdkörperaspirationen nicht beim BfR gemeldet werden, da keine giftigen Bestandteile freigesetzt werden. Aber im Zeitraum von 2004 bis 2005 wurden an sechs Kliniken 98 Fremdkörperaspirationen dokumentiert. In mehr als der Hälfte der Fälle (50 Meldungen) hatten Kinder eine ganze Nuss oder Teile davon verschluckt. In 29 dieser Fälle handelte es sich um Erdnüsse. In 16 Fällen wurden andere Nahrungsbestandteile wie z.B. Karottenstückchen verschluckt, und in zehn Fällen waren Spielzeugteile in die Atemwege gelangt. Damit ist das Risiko von Kleinkindern, Nüsse in die Atemwege zu bekommen, signifikant höher als das Risiko, dass Spielzeugteile in die Luftröhre gelangen.
Zur Sicherheit der Kinder empfiehlt das BfR deshalb, auf Nuss-Verpackungen einen Hinweis zu drucken, zum Beispiel „Achtung. Nüsse können in die Atemwege von Kindern gelangen“, um die Eltern über das Risiko zu informieren. Eine Kennzeichnungspflicht sollte geprüft werden. Außerdem fordert das BfR, dass Nüsse, vor allem Erdnüsse, nicht in die Reichweite von jüngeren Kindern gehören. Natürlich sollen Kinder auch weiterhin die leckere und gesunde Nuss essen, dann allerdings unter Aufsicht von Erwachsenen. Sollte dennoch ein Nussteil in die Atemwege gelangen und anhaltender Husten oder Atemprobleme entstehen, können die Eltern schnell eingreifen und im schlimmsten Fall schnell den Notarzt rufen.
Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung
Redaktion: Patricia Kurz
Bild: fotolia.de
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