Das alles darf eine Kosmetikerin
Der Beruf der Kosmetikerin gilt vor allem bei jungen Frauen als gefragte Richtung zur Ausrichtung der eigenen Karriere. Viele schätzen den Umgang mit Kosmetika und möchten ihr Können auch interessierten Kunden vermitteln. Dabei starten Auszubildende oftmals in bereits existierenden Salons und machen sich danach nicht selten selbstständig. Die Wege einer Kosmetikerin können in Wellness-Studios, teure Hotels oder in die Party-Zonen so mancher Großstadt führen. Von Maniküren bis Pediküren und der Pflege des Gesichtes bietet die Kosmetikerin ein breit aufgestelltes Spektrum an Tätigkeiten. Aber welche Ausübungen darf eine Kosmetikerin in keinem Fall anbieten?
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Das Heilpraktikergesetz gilt als wichtigste Grundlage für die Arbeit als Kosmetikerin
Wer als Kosmetikerin arbeitet, muss sich auch an geltende Gesetze halten. Als Fachleute für die Gesundheit von Menschen, die sich um die Pflege und die Schönheit des Körpers kümmern, bieten sie eine große Facette an Optionen. In der Ausbildung zur Fachkosmetikerin erleben angehende Fachfrauen, wie sie ihre Arbeit verrichten und welche Ausübungen sie nicht anbieten dürfen. Dazu zählen insbesondere das Angebot von potenziellen Heilmethoden, denn eine Kosmetikerin ist kein Arzt und besitzt dadurch auch keine medizinischen Fachkenntnisse, sondern ist lediglich für oberflächliche, optische Umsetzungen tätig. In Deutschland wird diese Rechtmäßigkeit im sogenannten Heilpraktikergesetz geregelt, an das sich alle Kosmetikerinnen halten müssen, wenn sie ihren Beruf fachgerecht ausüben wollen. Therapeutische Behandlungen, die dazu beitragen sollen, eine Heilung beim Menschen hervorzurufen, dürfen demnach nicht angeboten werden.
Warum darf eine Kosmetikerin keine Diagnose stellen?
In der Ausbildung zur Fachkosmetikerin wird auch aufgezeigt, dass die Kosmetikerin keine Diagnosen stellen darf. Dies bleibt ausschließlich Ärzten vorbehalten, die vorab eine entsprechende Fachausbildung erhalten haben. Nicht einmal das Lindern von Krankheiten darf eine Kosmetikerin vornehmen, denn auch hierfür fehlt ihr die medizinische Basis. Stattdessen darf die Kosmetikerin die Haut beurteilen und eine Einschätzung aussprechen. Die tatsächliche Diagnose muss jedoch in jedem Fall ein Arzt stellen.
Dürfen Kosmetikerinnen die Haut mit Cremes und Make-up behandeln?
Für das Reinigen der Haut wiederum kommt die Kosmetikerin zum Einsatz, die mit verschiedenen Anwendungen und Cremes oder Gels für Ergebnisse der Hautreinigung sorgen kann. Zudem darf sie pflegende Kosmetika einsetzen, die wohltuende oder angenehme Eigenschaften besitzen. Vor allem aber ist sie für dekorative Kosmetika die erste Wahl, denn sie weiß mit Make-up und Farben umzugehen und kann auch hinsichtlich der Auftragung von Duftstoffen, wie Deodorants und Parfüms beratend zur Seite stehen.
Darf eine Kosmetikerin einen Ernährungsplan aufstellen oder ist dies einem Arzt vorbehalten?
Einen medizinischen Ernährungsplan aufstellen, der zu Linderungen führen soll, um eine Krankheit zu bekämpfen, darf eine Kosmetikerin nicht. Sie darf jedoch eine Beratung zur Ernährung durchführen und angeben, welche Lebensmittel passen könnten. Das Entfernen von Haaren ist ein Arbeitsbereich der Kosmetikerin, Muttermale entfernen muss sie jedoch einem Mediziner überlassen, der mit medizinischem Blick eine Diagnose erstellen kann. Mit einer Ausbildung zur Kosmetikerin ist es nicht möglich im medizinischen Bereich zu arbeiten, es sei denn es wird eine weiterführende Umschulung angehängt und ein Studium gestartet.
Welche Eingriffe darf eine Kosmetikerin im Berufsalltag ausführen und welche sind verboten?
Dafür darf die Kosmetikerin sich über eine flexible Arbeitsweise freuen und kann häufig selbstständig agieren und ihren Kunden Entspannung oder Freude schenken. Operative Eingriffe jeglicher Art sind für eine Kosmetikerin stets verboten. Stattdessen geht es in den meisten Fällen viel mehr um optische Veränderungen und Pflegemaßnahmen, die das Gesicht oder die Haut betreffen und einem Menschen keinerlei Schaden zufügen können.
Redaktion: Walter Braun
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