Investoren tendieren derzeit nicht zuletzt aufgrund der hohen Rendite zu einem Immobilienverkauf. Wenn es um das eigene Zuhause geht, werden andere Maßstäbe angesetzt. Die Kernfrage, die sich jeder Eigentümer vor der Entscheidung stellen sollte, bezieht sich auf das Wohnrecht. Ein Verkauf mit eingetragenem lebenslangen Wohnrecht ist kaum möglich. Doch wer nicht ausziehen möchte, kann seine Immobilie dennoch in Kapital umwandeln. Die Möglichkeiten gehen heutzutage weit über den klassischen Verkauf hinaus. Es gibt einige Varianten, deren Vorteile und Nachteile man im Vorfeld kennen und gegeneinander abwägen sollte. Grundsätzlich endet ein erfolgreicher Immobilienverkauf mit der Zufriedenheit des Verkäufers und des Käufers. Ein klassischer Verkauf aufgrund eines finanziellen Engpasses führt im Regelfall dazu, dass sich der Käufer freut und dass der Verkäufer mit seiner Entscheidung nicht glücklich ist. Da hilft auch kein rechtssicherer Vertrag, denn eigentlich wollte man ja nicht verkaufen und stattdessen sein Eigenheim im Rentenalter selbst bewohnen. Das im Grundbruch eingetragene Nießbrauchrecht ist ein lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht. Wer sich für diese Option interessiert, ist mit einem Teilverkauf seiner Immobilie gut beraten. Bei einem Teilverkauf können Sie bis zu 50 Prozent Ihres Hauses oder Ihrer Eigentumswohnung veräußern, ohne das geliebte Zuhause verlassen zu müssen. Sie können weiter wie gewohnt die Immobilie bewohnen, sie nutzen und bei Bedarf sogar vermieten. Zudem lässt sich die Immobilie jederzeit zurückkaufen, vollständig verkaufen oder an die Lieben vererben. Wenn Sie ein unverbindliches und kostenloses Angebot angefordert sowie eine ausführliche Beratung vom Teilkäufer erhalten haben, ermittelt ein unabhängiger und zertifizierter Gutachter den Marktwert Ihrer Immobilie. Für einen Teilverkauf sollten Sie 55 Jahre oder älter sein. Ihre Wunschauszahlung muss mindestens 100.000 Euro für maximal 50 Prozent der Immobilie betragen. Demnach müsste das Objekt einen Marktwert von mindestens 200.000 Euro haben. Anschließend erhalten Immobilieneigentümer den Kaufvertragsentwurf. In einem späteren Notartermin findet die Beurkundung statt und Ihr Nießbrauchrecht wird für die Immobilie in das Grundbuch eingetragen. Danach erhalten Sie die Auszahlungssumme auf Ihr Konto. Wie bei einem regulären Immobilienverkauf auch, sollten Sie den Vertrag bei einem Teilverkauf genau lesen. Es ist ein komplexes Thema, das bei Eigentümern einige Fragen aufwerfen kann. Nicht ohne Grund erfordert der klassische Verkauf von Immobilien die notariell beglaubigte Vertragsunterzeichnung. Sowohl der Käufer oder Teilkäufer, als auch der Verkäufer und Teilverkäufer benötigen einen rechtssicheren und ohne Einschränkungen verbindlichen Vertrag. Seit einigen Jahren steigen die Immobilienpreise kontinuierlich an. Der wachsenden Nachfrage steht gerade in den Ballungszentren und in beliebten Regionen kaum ein ausreichendes Angebot gegenüber. Das wiederum führt dazu, dass die Kosten in die Höhe schnellen. Ein fachkundiges Objektgutachten schließt aus, dass es zu langen Standzeiten oder zu mangelndem Käuferinteresse trotz Angebotsengpass kommt. Wer seine Immobilie verkauft, muss nicht nur korrekte Angaben zum Zustand und zu eventuellen Mängeln machen. Er sollte auch einen entsprechenden Angebotspreis für die Lage, den Objektzustand und die anderweitig wichtigen Faktoren aufrufen. Ein Immobilienverkauf ist eine endgültige Entscheidung. Die wenigsten Senioren wünschen sich einen Lebensabend fernab ihrer gewohnten Umgebung. Längst spielt die häusliche Seniorenpflege für viele Familien eine übergeordnete Rolle. Wenn Senioren nicht mehr mobil und auf eine häusliche Pflege angewiesen sind, aber nicht aus dem geliebten Zuhause ausziehen möchten, ist auch der richtige Zeitpunkt für eine Entscheidung über die Immobilie gekommen. Nun sollte man festlegen, ob man eine Schenkung zu Lebzeiten, eine klassische Vererbung oder einen Teilverkauf für mehr finanzielle Unabhängig in den eigenen vier Wänden bevorzugt. Wer sich für den Verkauf seiner Immobilie entscheidet, ist mit einem erfahrenen Partner an seiner Seite gut beraten. Das gilt auch für den Teilverkauf, für den man sich einen seriösen Anbieter suchen und den Vertrag genauestens prüfen sollte. Für die meisten Eigentümer ist der Immobilienverkauf das größte Geschäft ihres Lebens. Hier spielen Rechtssicherheit, die Erfüllung aller vertraglichen Vereinbarungen und ein wertbezogener Preis sowie die Konformität des Vertrags eine wichtige Rolle. Redaktion: Walter Braun Impressum Wiedergabe – auch auszugsweise – nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. Der vorliegende Tipp ist sorgfältig erarbeitet worden. Dennoch erfolgen alle Angaben ohne Gewähr. Weder Redaktion noch Herausgeber können für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den hier gemachten praktischen Anleitungen resultieren, eine Haftung übernehmen. Weitere interessante Artikel finden Sie hier: Ist es besser, ein Altbauobjekt zu kaufen als ein Neubauobjekt? Ratgeber: Hausverkauf – Tipps und Tricks für den Immobilienverkauf!
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Der Immobilienverkauf als endgültige Entscheidung
Fazit
Herausgeber: tipps-vom-experten
TvE vl. Walter Friedrich Georg Braun, Drljanovac 5,
43270 Veliki Grđevac – Croatia – Email: gl@tivex.de
UID-Nr.: HR 92880568110 – Tel. 0049-171-5282838
Verkauf oder Teilverkauf? Das steckt hinter den Modellen
Investoren tendieren derzeit nicht zuletzt aufgrund der hohen Rendite zu einem Immobilienverkauf. Wenn es um das eigene Zuhause geht, werden andere Maßstäbe angesetzt. Die Kernfrage, die sich jeder Eigentümer vor der Entscheidung stellen sollte, bezieht sich auf das Wohnrecht. Ein Verkauf mit eingetragenem lebenslangen Wohnrecht ist kaum möglich. Doch wer nicht ausziehen möchte, kann seine Immobilie dennoch in Kapital umwandeln. Die Möglichkeiten gehen heutzutage weit über den klassischen Verkauf hinaus. Es gibt einige Varianten, deren Vorteile und Nachteile man im Vorfeld kennen und gegeneinander abwägen sollte.
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