Im Jahr 2008 wurde Google Play als App des gleichnamigen amerikanischen Unternehmens eingeführt. Zum Angebot dieses Programmes, das früher Android Market hieß, zählen Handyspiele, E-Books, Hörbücher, Mobile Apps, Fernsehserien und Filme. Wie man sich Gutscheine und Guthaben für unterschiedliche Dienste kaufen kann, soll das Thema dieses Artikels sein.
BLEIBEN SIE INFORMIERT
Nachdem Sie auf "Newsletter abonnieren" geklickt haben, schicken wir Ihnen eine E-Mail mit einem Bestätigungslink zu ("Double Opt-In"). So stellen wir sicher, dass kein Unbefugter Sie in unseren Newsletter einträgt. Durch Bestellung des Newsletters willigen Sie ein, dass wir Ihre Daten zum Zwecke des Newsletter-Versandes verarbeiten. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen und den Newsletter wieder abbestellen. Datenschutzerklärung .
Schritt 1
Jeder, der schon einmal eine Handykarte aufgeladen hat, kennt das Grundprinzip. Man erwirbt einen entsprechenden Gutschein, welchen es in unterschiedlichen Beträgen gibt. Diese lauten: 5 Euro, 15 Euro, 25 Euro, 50 Euro und sogar 100 Euro.
Schritt 2
Nachdem man sich für den Kauf eines Gutscheines mit dem passenden Wert entschieden hat, muss man zunächst den Play-Store öffnen. Danach klickt man auf das Symbol mit den drei Strichen und sucht nach dem Menüpunkt „Einlösen“. Es wird sich ein weiteres Fenster öffnen.
Schritt 3
Hier gibt man den Guthabencode ein, den man auf der Kartenrückseite findet. Eine Alternative ist, den auf die Karte gedruckten QR-Code einzuscannen. Sollte man lediglich einen Code erworben haben – ohne Karte – findet man diesen entweder in einer Mail, oder im Browser, wenn man die Shopseite aufruft.
Schritt 4
Als Letztes bestätigt man den Code mit „Einlösen“.
Alternative
Es ist auch möglich, dass Google direkt während des Bezahlvorganges fragt, wie man die Bezahlung tätigen will. Hier bietet es sich an, sofort auf „Code einlösen“ zu klicken. Sollte es einen Restwert geben, wird dieser automatisch auf dem Google-Konto gespeichert.
Was beim Einkaufen noch zu beachten ist
Das Online-Shopping klingt doch recht einfach. Dennoch sollte man aufpassen, da sich beim Online-Einkauf eventuell die eine oder andere Sicherheitslücke öffnen könnte. Außerdem können diverse Probleme auftreten. So könnte einfach nur der falsche Code eingetragen worden sein. Es gilt also, zunächst zu prüfen, ob der Code korrekt geschrieben ist, dann ob es ein Google-Play-Gutscheincode ist oder ob er abgelaufen ist.
Vielleicht ist auch das Google-Konto nicht qualifiziert. So kann es mit einer Bildungseinrichtung oder einem Unternehmen verknüpft sein und da könnte die Möglichkeit bestehen, dass man es nicht einlösen kann. Oder man hat sich mit dem falschen Konto angemeldet.
Vielleicht gilt das Konto auch nur für eine ganz bestimmte App.
Oder man wollte eine Dienstleistung nutzen, die man gar nicht nutzen darf. In Ländern, welche dem Europäischen Wirtschaftsraum und dem Vereinigten Königreich zugehörig sind, darf man beispielsweise das Google-Play-Guthaben nicht dafür verwenden, Google Play Kiosk-Abos zu bezahlen. Auch die Einlösung einer deutschen Geschenkkarte bei einem australischen Google-Shop ist nicht erlaubt, da hier unterschiedliche Währungen vorliegen.
Die einfachste Möglichkeit wäre freilich, dass man den Code bereits eingelöst hat – oder aber, dass man ausreichend Geld auf dem Guthabenkonto hat. Wie hoch die Maximalgrenze für Google-Play-Guthaben ist, ist von Land zu Land verschieden. In der Eurozone ist es klar: Nicht mehr als 2.000 Euro Guthaben. In Neuseeland beträgt die Höchstgrenze 5.000 NZD (New Zealand Dollar), welche pro Kauf gilt, während innerhalb eines Jahres nicht mehr als 10.000 NZD auf dem Konto sein dürfen. Sollte man also schon genügend Guthaben besitzen, müsste man, um den neuen Code einzulösen, Geld ausgeben.
Fazit
Es ist egal, für welche Einkaufsart man sich entscheidet. Man sollte sich schon vergegenwärtigen, dass eine Inflation auf uns zukommen könnte. Dennoch besteht die Notwendigkeit, sich auf andere Gedanken zu bringen. Und dies lässt sich am besten mit ein paar Fernsehserien oder dem Lesen von Büchern tun. Von daher wünschen wir einen schönen Einkauf.
Redaktion: Walter Braun
Impressum
Herausgeber: tipps-vom-experten
TvE vl. Walter Friedrich Georg Braun, Drljanovac 5,
43270 Veliki Grđevac – Croatia – Email: gl@tivex.de
UID-Nr.: HR 92880568110 – Tel. 0049-171-5282838
Wiedergabe – auch auszugsweise – nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. Der vorliegende Tipp ist sorgfältig erarbeitet worden. Dennoch erfolgen alle Angaben ohne Gewähr. Weder Redaktion noch Herausgeber können für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den hier gemachten praktischen Anleitungen resultieren, eine Haftung übernehmen
Weitere interessante Artikel finden Sie hier:
Löschen von unsachgemäßen Google Bewertungen leicht gemacht!
Mobile Gaming: Zehn Tipps zur Verbesserung des Spielerlebnisses
ADLATUS der neutrale Matratzen Konfigurator – Ihre online Matratzenberatung
Problem beim Matratzenkauf? Videos zeigen wie eine gute Matratzenberatung sein soll
Studie gibt Aufschluss wie Digitalisierung und Familie richtig geht
Schreibe einen Kommentar