Erst verliebt man sich ineinander und schließlich – so ist es bei den meisten Paarungen – möchte man noch enger zusammenkommen, indem man eine gemeinsame Wohnung oder ein Haus bezieht. Bei den ganzen Planungen für den Umzug geht meistens völlig unter, dass man sich finanziell ebenso gemeinsam aufstellen kann – mit einem Gemeinschaftskonto. Ein gemeinsames Girokonto – muss das denn sein, fragt sich so mancher und auch da haben wir eine klare Antwort: Muss nicht, aber kann.
In diesen Konstellationen kann ein Partnerkonto sinnvoll sein
Fast immer, wenn zwei sich kennen und lieben lernen, verfügen beide Beteiligten bereits über ein eigenes Girokonto. Wenn nun ein gemeinsamer Haushalt neu gegründet wird, entstehen Kosten etwa für Miete, Strom und Internet, die beide Partner anteilig bezahlen. Für die monatlichen Fixkosten des gemeinsamen Haushalts eignet sich daher die Einrichtung eines Gemeinschaftskontos, denn beide Partner überweisen auf dieses gemeinsame Girokonto ihren jeweiligen Anteil an den Haushaltskosten, die dann vom Gemeinschaftskonto abgebucht werden. So erspart man sich das Überweisen untereinander und muss nicht lange überlegen oder sich darüber abstimmen, welche Kontoverbindung angegeben werden soll. Zusätzlich erhält man dadurch gleichzeitig einen guten Überblick über die Kosten der gemeinsamen Haushaltsführung.
Statt Vollmachten oder Umwandlungen besser ein neues gemeinsames Konto eröffnen
Am besten wählt man zum jeweils bestehenden privaten Girokonto ein neues Gemeinschaftskonto, das gemeinsam eröffnet wird. Denn Umwandlungen bestehender Girokonten oder die Einrichtung von Vollmachten sind etwas komplexer, nicht immer möglich und oft auch nicht sinnvoll. Wenn man außerdem – gerade auch als Unverheiratete – sein eigenes Girokonto weiterführt und daneben das Partnerkonto, ist man auch steuerrechtlich auf der sicheren Seite. Also überlegen Sie nicht lange über Kontovollmachten und Umwandlungen, sondern eröffnen Sie stattdessen mit Ihrem Partner zusammen ein gemeinsames Girokonto. Für die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos gibt es keine Voraussetzungen wie etwa eine Heirat, einige Banken akzeptieren jedoch nur verpaarte Personen, die unter der gleichen Meldeadresse zusammen leben. Paare, die nicht zusammen wohnen, können daher bei einigen Banken kein Gemeinschaftskonto eröffnen, wobei in dieser Konstellation eben auch keine monatlichen Fixkosten entstehen, die von beiden zu tragen sind und ein gemeinsames Konto auch deshalb nicht benötigt wird.
Die Sache mit dem Und-Konto und dem Oder-Konto
Das gemeinsame Girokonto kann als Und-Konto eingerichtet werden, aber auch als Oder-Konto geführt werden. In der Praxis werden fast alle Gemeinschaftskonten als Oder-Konten eröffnet, da bei dieser Art der Kontoführung jeder der Kontoinhaber alleinig verfügungsberechtigt ist und so selbstständig seine Transaktionen vom gemeinsamen Girokonto ausführen kann. Beim Und-Konto wäre dies nicht der Fall, denn hier müssen alle Kontoinhaber vorab jeder Transaktion zustimmen, daher wird diese Kontoart bei Partnerkonten nur äußerst selten und bei bestimmten Konstellationen verwendet. Im Eröffnungsprozess wählen Sie dazu einfach die Kontoführung als Oder-Konto aus. Im Ergebnis erhalten beide Kontoinhaber Zugangsdaten und Debit- und Kreditkarten für das gemeinsame Girokonto und können so selbstständig und jederzeit unabhängig vom anderen auf das Partnerkonto zugreifen.
Was sollte das gemeinsame Girokonto bieten?
Moderne Girokonten werden heute online oder mobil geführt, eine Bankfiliale in der Nähe ist verzichtbar, da Bargeld kostenlos an Geldautomaten von Verbünden oder im Handel ab einem bestimmten Einkaufswert abgehoben werden kann. Weitere Vorteile eines solchen Online-Girokontos sind die oftmals kostenlose Kontoführung und der jederzeit mögliche Zugriff aufs Konto per Online-Banking oder Banking-App. Manche Banken fordern die Einrichtung als Gehaltskonto, damit die Kontoführung kostenlos bleibt – diese Option ist für ein Gemeinschaftskonto weniger geeignet, da üblicherweise die Gehaltseingänge auf dem eigenen persönlichen Girokonto eingehen, was mit Blick auf Steuern auch die bessere Lösung ist. Schauen Sie sich deshalb besonders die Konditionen von bedingungslosen und in der Kontoführung kostenlosen Girokonten an. Für diejenigen, die gerne kontaktlose Zahlungsfunktionen, beispielsweise mit den Karten per Funktechnik oder die Bezahlung per Smartphone nutzen möchten, bieten viele Girokonten heutzutage die neueste Kartengeneration mit integrierter NFC-Technologie sowie die Integration von Google Pay und Apple Pay. Neben einer kostenlosen Kontoführung bieten Gemeinschaftskonten von Direktbanken häufig zwei Debitkarten und bei passender Bonität zwei Kreditkarten zum Konto an. Im Idealfall ist die Ausgabe der Karten für beide Kontoinhaber kostenlos. Haben Sie sich für ein Konto entschieden, lässt sich dieses bei vielen Banken direkt online eröffnen. Das wird möglich durch die sogenannte Online-Legitimation und die digitale Signatur, die beide künftigen Kontoinhaber zusammen ausführen. Auf diese Weise können Sie Ihr neues Gemeinschaftskonto mit nur wenigen Klicks eröffnen.
Redaktion: Barbara Braun
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