Mit einem Klick in die ungewollte Abo-Falle, das muss nicht sein. Hier wird erklärt, wie man die betrügerischen Freeware-Anbieter erkennt, welche Handhabe man dagegen hat und wie man sich schützt.
Schnäppchen-Angebote, Gratis-Downloads von Programmen und Spielen oder einfach nur die dringend gebrauchten Informationen – es gibt nichts, was das World Wide Web nicht zu bieten hat! Doch Vorsicht, so mancher Klick im Internet kann böse Folgen haben. Dreiste Abzocker haben sich seit einiger Zeit im Netz eingenistet, die selbst Internet-Surf-Profis überlisten können. Mit teuren Folgen – wenn man nicht weiß, wie man sich mit einfachen Mitteln gegen diese unseriösen Unternehmen wehren kann!
Das Internet bietet unzählige Serviceleistungen. Unter anderem einen sogenannten Routenplaner. Um zu erfahren, welches die kürzeste Strecke von A nach B ist, muss der User einfach bei einer entsprechenden Webseite seine Start- und Zieladresse eingeben und schon wird der kürzeste Weg angegeben. Diese Serviceleistung ist normalerweise gratis. Nicht so bei www.routenplaner1.com.
Diese Erfahrung musste auch Herr L. aus Bayern machen. Um den richtigen Weg in die Hauptstadt zu erfahren hatte er auf diesem Portal alle Informationen eingegeben. Kurz darauf erschien ein Fragebogen, in dem er Name, Adresse, Alter und Emailadresse angeben sollte. Ein weiterer Klick und die gewünschte Route erschien auf dem Bildschirm. Groß war die Überraschung von Herrn L. drei Wochen später, als er in seinem Briefkasten eine Rechnung über 192 Euro von der Firma NOM New Online Media Ltd. aus England fand. Ohne sein Wissen hatte er mit einem Klick ein Abonnement bei Routenplaner1.com über 24 Monate abgeschlossen, monatlicher Kostenpunkt: 8 Euro.
Ähnlich überrascht war auch die Journalistin Nini Michel, als sie einige Wochen, nachdem sie auf ihren Computer das neueste „Adobe Acrobat“-Update – eigentlich ein Gratisprogramm – geladen hatte, ebenfalls eine Rechnung von 96,00 Euro bekam. Absender der Rechnung war die Firma „Antassia“ in Mainz. Auch Nini Michel hatte, ohne es zu ahnen, mit dem Download des Updates ein Ein-Jahres-Abo abgeschlossen.
Beide Beispiele sind keine Seltenheit für die Internet-Abzocke von angeblicher Freeware, die seit geraumer Zeit immer mehr Opfer fordert. Der Verbraucherschutz ist längst alarmiert. Im Internet finden sich unzählige Tipps, wie sich der Verbraucher dagegen wehren kann. Denn rechtlich gesehen sind diese betrügerischen Machenschaften illegal. Niemand muss den Zahlungsaufforderungen, die sich am Rande der Legalität befinden, nachkommen. Allerdings wissen das viele Internet-User nicht. Spätestens nach der dritten Mahnung oder der Ankündigung eines Antrags ins Schuldenverzeichnis (Schufa) werden die meisten Geschädigten unsicher und überweisen den eingeforderten Betrag.
Am 27. Januar diesen Jahres hat das Landesgericht ein dementsprechendes Urteil gesprochen:
„Danach durfte aufgrund der Gestaltung der Internetseite durch die Beklagte der Kläger davon ausgehen, das Angebot der Beklagten werde keine Kosten verursachen. Nur so hat er es auch verstanden, so dass ein Dissens gemäß § 155 BGB vorliegt, der dazu führt, dass ein Vertrag zwischen den Parteien nicht zustande gekommen ist. Die Beklagte hat daher dem Kläger zu Unrecht am 25.12.2008 eine Rechnung geschickt.“
Doch was tun, wenn man in die Falle eines als Freeware getarnten Software-Anbieters oder eines Schnäppchen-Anbieter getappts ist? Verbraucherschützer oder DENIC, das deutsche Network Information Center für .de-Domains, raten dringend davon ab, die Rechnungen und Mahnungen zu bezahlen. Stattdessen sollte der Geschädigte die Rechnung schriftlich abwehren – und dann in Ruhe alle folgenden Versuche, die angeblich offenen Rechnungssummen einzukassieren, aussitzen.
Auf dem Online-Portal der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt gibt es einen Musterbrief zur Abwehr unberechtigter Forderungen. Erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert, muss gehandelt werden. Dann heißt es, sofort Widerspruch einlegen.
Dieser Widerspruch heißt „negative Feststellungsklage“. Dabei wird vor Gericht festgestellt, ob die Mahnung zu Unrecht erfolgt ist. Die Beweislast, dass die Abmahnung berechtigt war, trägt der Abmahnende, also die dubiosen Firmen, die im Internet ihre Abo-Fallen eingestellt haben. Die meisten der Abzocker scheuen den Gang vor Gericht jedoch wie der Teufel das Weihwasser.
Immerhin müssten sie dann ihre grenzwertigen Geschäftspraktiken öffentlich darlegen. Darunter gehört zum Beispiel die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen den Vertrag wieder auflösen zu können. Doch da der Geschädigte keine Ahnung hat, dass er überhaupt eine vertragliche Bindung eingegangen ist, gibt es diese Möglichkeit nicht. Besonders häufig sind Jugendliche Opfer dieses Schwindels. Vor allem bei unseriösen Angeboten für kostenlose SMS, Hausaufgabenhilfen oder Spiele klicken sie sich ahnungslos in die Abo-Falle. Aber: Jugendliche dürfen nicht ohne weiteres Verträge eingehen. Die meisten ungewollten Abonnements sind damit nichtig.
Ebenso hilfreich kann es sein, wenn der Geschädigte die vom betrügerischen Unternehmen angegebene Bank über dessen Machenschaften informiert. Keine Bank legt Wert darauf, mit unseriösen Geschäftspartnern zusammen zu arbeiten. Da die betrügerischen Firmen ihren Geschäftssitz oft im Ausland angegeben haben – meist Briefkastenfirmen – müssen sie sich bei häufig auftretenden Beschwerden eine neue Bank suchen.
Der sicherste Weg, erst gar nicht Opfer einer Internet-Abzocke zu werden, sind Sicherheits-Downloads – tatsächlich gratis – die den Verbraucher vor dubiosen Anbieter warnen. Vorsicht ist auf jeden Fall immer dann geboten, wenn bei einer angeblichen Freeware Name, Adresse, Alter und Emailadresse angegeben werden muss. Sollte die Serviceleistung tatsächlich gratis sein, braucht der Anbieter diese Angaben nicht.
Unter folgendem Link sind Abo-Abzocker aufgeführt:
Für mehr Informationen über Internet-Abzocker und die Mittel, sich dagegen zu wehren, gibt es unter:
Unter folgenden Links können Sicherheitsprogramme gegen Internet-Abzocker herunter geladen werden:
computerbild.de
digitalewelt.freenet.de
Redaktion: Patricia Kurz
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