Ab 2008 ist ein Gebäudeenergieausweis, auch Energiepass genannt, Pflicht. Bei der Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ist nach der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007, siehe Kasten) ein Energiebedarfsausweis auszustellen. Hausbesitzer müssen neuen Mietern oder Käufern ab 1. Juli 2008 einen Energieausweis für ihr Gebäude vorlegen. Dabei besteht in einer Übergangsfrist bis 1.10.2008 noch die Möglichkeit für alle Gebäudeeigentümer, sich einen preiswerten verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen zu lassen. Für bestehende Gebäude muss bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing eines Gebäudes dem Interessenten auf Verlangen ein Energieausweis zugänglich gemacht werden. Grundsätzlich können Energie-ausweise für bestehende Gebäude entweder auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Energieverbrauchs ausgestellt werden.
Folgend hilfreiche Links zum Thema: www.dena.de, www.bafa.de (dort gibt es z.B. auch Anträge auf Förderung solarbetriebener Anlagen usw.)
Was kommt auf jeden Hausbesitzer zu?
Hilfreiche Informationen rund um den Energiepass
Was ist was? Ab dem Jahr 2008 braucht jedes Haus einen Energiepass? Was ist das? Wie bekomme ich ihn und wie baue oder modernisiere ich ökologisch? Ein kleiner Leitfaden für Bauherren, Modernisierer, Vermieter oder Mieter.
Modernisierung
Wohneigentum ist nicht nur ein Zuhause, sondern auch eine Wertanlage. Um diesen Wert langfristig zu sichern, muss nicht nur die Bausubstanz gut sein. Vielmehr muss das Haus auch im Hinblick auf Energiebedarf, Wohnkomfort und Wohnfläche aktuellen Anforderungen genügen. Mit Modernisierungsmaßnahmen erreichen Sie dieses Ziel: Durch den Ausbau z.B. des Dachgeschosses oder eine Aufstockung passen Sie den Wohnraum dem aktuellen Bedarf an. Eine andere Möglichkeit, eine verbesserte Dämmung, zum Beispiel durch eine Fassade aus Holz, steigert den Wohnkomfort und hilft, den Energiebedarf zu senken. Damit zahlt sich die Investition in die Modernisierung Ihres Eigenheims oder einer vermieteten Immobilie gleich mehrfach und langfristig aus.
Altbau = ab 30 Jahre alt
Die steigenden Preise bei Öl und Gas machen sich für Bewohnern älterer Häuser deutlich auf der Heizkostenabrechnung bemerkbar. Denn Altbauten brauchen bis zu 90 Prozent mehr Energie als ein Neubau. Dabei bezeichnet der Begriff „Altbau“ laut Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und Gebäudeenergieausweis nicht nur historische
Gemäuer, sondern alle Gebäude, die vor der ersten Wärmeschutzverordnung, also vor 1978, errichtet wurden. Das sind immerhin rund 73 Prozent der 17,3 Millionen Wohngebäude in Deutschland. Durch energetische Modernisierung erreicht Ihr Haus den aktuellen Stand der Technik und wird fit für die Zukunft. Alle heute durchgeführten
Maßnahmen wirken sich jahrzehntelang aus.
Durchschnittlicher Energieverlust – bis 80 % Kosten sparen
Eine Modernisierung reduziert also die Ihre Energiekosten dauerhaft.
Im Durchschnitt geht in einem Gebäude Energie verloren:
- durch die Wand etwa 20 bis 25 Prozent,
- über das Dach 15 bis 20 Prozent,
- über den Boden 5 bis 10 Prozent und
- durch die Fenster weitere 20 bis 25 Prozent,
- durch Luftundichtigkeiten 10 bis 20 Prozent.
Eine Verbesserung der Dämmung birgt also ein hohes Sparpotenzial: Je nach Ausgangslage können Sie 60 bis 80 Prozent Ihrer derzeitigen Heizkosten einsparen. Gut gedämmte Außenbauteile wie Wände, Fenster oder Dächer sind dabei Voraussetzung. Denn eine kalte Raumwand gibt Kälte in den Raum ab. Die dadurch verursachten leichten Luftbewegungen nehmen Sie als unangenehme Zugluft wahr. Haben Boden, Wände und Decke hingegen in etwa die gleiche Temperatur und unterscheidet sich diese nur geringfügig von der Raumtemperatur, empfinden dies die meisten Menschen als angenehm – oft sogar bei niedrigeren Raumtemperaturen. Wichtig ist es, einen optimalen U-Wert zu erreichen.
Wer stellt den Energiepass aus?
Die Ausstellungsberechtigung für Neubauten, Änderungen oder Erweiterungen von Gebäuden (bisheriger Energiebedarfsausweis) bleibt Sache der Bundesländer.
Zur Ausstellung von Energieausweisen für bestehende Gebäude sind berechtigt:
Hochschulabsolventen in den Bereichen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Gebäudetechnik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik. Hochschulabsolventen im Bereich Innenarchitektur, Handwerksmeister, deren wesentliche Tätigkeit die Bereiche von Bauhandwerk, Heizungsbau, Installation oder Schornsteinfegerwesen umfasst, und Handwerker, die berechtigt sind, ein solches Handwerk ohne Meistertitel selbständig auszuüben.
Der berühmte U-Wert
Der Kennwert für die Dämmung: der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert). Unterscheidet sich die Temperatur draußen von der Temperatur im Haus, findet ein Temperaturausgleich zwischen innen und außen statt. Am deutlichsten wird dieser Effekt im Winter, wenn die Heizwärme durch Wand, Boden, Decke, Fenster und Dach nach draußen wandert. Für jedes Bauteil, jede Baukonstruktion und das Gesamtgebäude lässt sich dieser Wärmeverlust, in der Fachsprache Wärmedurchgang genannt, berechnen. Der Wärmedurchgangskoeffizient – auch als U-Wert, Wärmedämmwert oder früher k-Wert bezeichnet – gibt an, wie viel Wärmeenergie in einer Sekunde durch eine Fläche von einem Quadratmeter fließt, wenn auf beiden Seiten unterschiedliche Temperaturen herrschen. Je niedriger der U-Wert, desto besser ist die Wärmedämmung eines Bauteils. Beeinflusst wird dieser Wert durch die Wärmeleitfähigkeit eines Materials, seine Schichtdicke und den Bauteilaufbau.
Eine geringe Wärmeleitfähigkeit eines Materials und/oder große Materialstärken verbessern daher die Dämmwirkung und führen zu einem niedrigen U-Wert.
Welche Modernisierung ist sinnvoll?
Für den Laien ist es schwer zu entscheiden, welche Modernisierungsmaßnahmen für sein Eigenheim oder eine Wohnimmobilie sinnvoll sind. Holen Sie sich daher für die Planung der energetischen Modernisierung Unterstützung von Fachleuten: Ein Energieberater (kostenpflichtig) ermittelt aufgrund einer Gebäudeanalyse, welche Modernisierungsmaßnahmen sinnvoll sind, und berechnet, wie hoch das Energieeinsparpotenzial durch die vorgeschlagenen Maßnahmen ist. Sein Ziel: mit kostengünstiger Modernisierung möglichst dieselbe energetische Effizienz wie bei einem Neubau herstellen. Wenn Sie komplexe Modernisierungsmaßnahmen planen, ist die Zusammenarbeit mit einem Architekten empfehlens-wert. Er ist der Experte für die Umgestaltung und Erweiterung, die Beurteilung der Gebäudesubstanz sowie die Entwicklung von Gestaltungsvarianten. Auch Handwerksbetriebe, z.B. Zimmereien, die im Holzbau erfahren sind, können Ihnen weiterhelfen. Hier kann bei Einzelmaßnahmen auch ein Handwerksmeister die planerische Vorbereitung übernehmen, bei komplexen Maßnahmen ist eine enge Zusammenarbeit von Architekt und Handwerksbetrieb wichtig. Für viele Modernisierungsmaßnahmen ist Holz das ideale Baumaterial. Kompetente, unabhängige und firmenneutrale Beratung finden Sie unter: www.informationsdienst-holz.de der überregionalen Fachberatung des Informationsdienst-Holz.
Fördergelder vom Staat holen (BAFA)
Der Energieberater (ein Handwerksmeister mit entsprechender Zusatzqualifikation) informiert Sie zudem über die Finanzierung der Modernisierung mit Hilfe zinsgünstiger Kredite. Wurde die Bauge-nehmigung für Ihr Ein- oder Zweifamilienhaus vor 1984 (in den neuen Bundesländern vor 1989) erteilt, fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Energiesparberatung mit einem Zuschuss von derzeit 175 Euro, für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten mit 250 Euro (aktueller Stand und weitere Details: www.bafa.de).
Finanzieren mit Fördermitteln (KfW)
Für die Bundesregierung und das zuständige Bundesbauministerium sind Klimaschutz und Energieeffizienz im Gebäudebereich wichtige politische Ziele. Mit dem CO2-Gebäudesanierungs-programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördern sie daher Modernisierungsmaßnahmen in selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden durch zinsgünstige Darlehen. Diese sind zum Teil mit einem Tilgungszuschuss verbunden. Informieren Sie sich bei Stadt, Gemeinde und Ihrem Bundesland sowie Ihrem Energieversorger, ob es für Sie bei diesen Stellen weitere Fördermöglichkeiten für Ihr Modernisierungsvorhaben gibt. Die KfW fördert nur Maßnahmenpakete, die einen CO2-Einspareffekt von mindestens 40 Kilogramm CO2 bzw. neun Litern Heizöl pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr erzielen.
Modernisierungslexikon
Aufstockung
bezeichnet die Erhöhung der Geschosszahl eines Gebäudes.
Instandsetzung
umfasst die Beseitigung von baulichen oder sonstigen Mängeln und Schäden am Gebäude. Sie stellt den geeigneten Zustand zur bestimmungs-gemäßen Gebäudenutzung wieder her.
Modernisierung
ist im § 17a des Wohnungsbaugesetzes definiert. Sie umfasst alle baulichen Maßnahmen, die
• den Gebrauchswert einer Wohnung und einer Immobilie nachhaltig erhöhen,
• die Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder
• nachhaltig Einsparung von Heizenergie und Warmwasser bewirken.
Oft ist auch von der energetischen Modernisierung oder Sanierung die Rede. Gemeint sind Maßnahmen, die den Wärmeverlust eines Gebäudes durch die Außenhülle verringern und die Ausnutzung der Heizenergie verbessern.
Sanierung
umfasst technische und nutzungsverbessernde Maßnahmen, die eine Basis für eine neue, möglichst lange Nutzung legen. In der Praxis wird die Sanierung oft mit der Instandsetzung zur Erhaltung der Bausubstanz gleichgesetzt.
Info: Qualifizierte Partner beim Holzbau
- Bund Deutscher Zimmermeister (BDZ) im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) unter www.bdz-holzbau.de
- Suche nach qualifizierten Handwerksbetrieben in Ihrer Region unter wwww.zimmermeister-suche.de
- Gütegemeinschaft Deutscher Fertigbau e.V. (www.guete-gemeinschaft.de)
- Viele Holzfertighausanbieter bieten unabhängig von der Bauweise des bestehenden Hauses Aufstock-ungen an. Adressen über den Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V. (www.bdf-ev.de) und Deutscher Fertigbauverband e.V. (www.dfv.com)
- INFORMATIONSDIENST HOLZ: Fachwissen zum Holzbau unter www.informationsdienst-holz.de Fragen zum Bauen mit Holz beantwortet die bundesweite Infoline unter der Tel-Nr.
01802 465900 (0,06 €/Anruf) - Qualitätsgemeinschaften des Holzhaus-Handwerks, z. B. Arbeitskreis Ökologischer Holzbau (www.akoeh.de), Qualitätsgemeinschaft Holzbau und Ausbau (www.qha.de), ZimmerMeisterHaus (www.zmh.com)
- Zimmereien und Holzbaubetriebe, zusammenge-schlossen in der RAL-Gütegemeinschaft
Holzbau – Ausbau – Dachbau e.V. (GAHD). Sie organisiert die Gütesicherung für die Leistungs-bereiche des Zimmererhandwerks und vergibt unter anderem das RAL-Gütezeichen Holzbau RAL-GZ 422.
Spar-Checkliste für Neubauten
Die energiefreundliche Bauplanung spart nicht nur Heizkosten, sondern auch Geld beim Bau selbst.
- Gesamtplanung des Gebäudes in den Grenzen der vereinfachten Baugenehmigung
- Ausreichend Zeit und Vorlauf für die Planung einräumen
- Prüfung der Notwendigkeit eines Kellers und ggf. Ersatz durch ebenerdige Kellerersatzräume
- Kompakte Bauweise ohne Erker, Wandvorsprünge oder Nischen
- Tragende und aussteifende Wände möglichst übereinander anordnen
- Vorgegebene Standardmaße der Bausysteme nach Möglichkeit berücksichtigen
- Räume mit Wasserinstallation (Küche, Bad, Waschküche) über- oder nebeneinander anordnen
- Wärmedämmung auf der Bodenplatte unter dem Estrich verlegen
- Rollläden als außen liegende Konstruktion mit einfacher Bedienung wählen
- Glasfassaden unterteilen und Standardmaße für Außentüren verwenden
- Balkone vor das Gebäude stellen, nicht aus der Wand auskragen lassen
- Kellertreppe: Auf Zugang von außen verzichten.
Zinsgünstige Darlehen
Bei der Darlehensvariante erhalten Sie einen langfristigen Kredit mit einer tilgungsfreien Anlaufzeit und einem verbilligten Zinssatz, der für zehn Jahre festgeschrieben wird. Entspricht Ihr modernisiertes Gebäude energetisch einem nach der Energie-einsparverordnung errichteten Neubau, wird ein Tilgungszuschuss von fünf Prozent gewährt. Ist es um 30 Prozent besser als ein Neubau, steigt der Zuschuss auf 12,5 Prozent. Die Förderung kann bis zu 100 Prozent der Investitionskosten betragen, höchstens jedoch 50.000 Euro je Wohneinheit.
Geld für neue Fassaden? Kein Problem!
Für weniger umfassende Maßnahmen zur Dämmung der Gebäudehülle und Erneuerung der Heizungstechnik können Sie die Öko-Plus-Maßnahmen des KfW-Programms „Wohnraum modernisieren“ in Anspruch nehmen. Ein niedriger, auf fünf bis zehn Jahre festgeschriebener Zinssatz und eine tilgungs-freie Anlaufzeit reduzieren Ihre finanzielle Belastung durch die Investition.
Investitionskostenzuschuss
Wenn Sie kein Darlehen benötigen, können Sie außerdem einen Zuschuss zu den Investitionskosten beantragen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich danach, welchen Dämmstandard Ihr Haus erreicht:
- Fünf Prozent, maximal 2.500 Euro, gibt es bei Modernisierungen.
- Modernisierung auf Neubauniveau wird mit zehn Prozent, maximal 5.000 Euro, bezuschusst.
- Sind die Werte um 30 Prozent besser als bei einem Neubau, liegt der Zuschuss bei 17,5 Prozent, maximal 8.750 Euro.
Unter www.kfw.de erfahren Sie, welche Maßnahmen finanziert werden, vom Fenstereinbau bis hin zur Wärmedämmung der Kellerdecke.
Günstiges Baugeld auch beim Neubau
Hinsichtlich energiesparender Bauweisen sind Holzhäuser in ökologischer wie ökonomischer Hinsicht führend. Moderne Holzbauweisen erreichen problemlos die Forderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV). In Kombination mit sinnvoller Haustechnik erfüllen Sie darüber hinaus die hohen Anforderungen an die KfW-Energiesparhäuser. Neben geringen Nebenkosten für die Heizung haben Sie somit die Möglichkeit, zinsgünstige Kredite für Ihr Eigenheim in Anspruch zu nehmen.
Ist die Außenhülle dicht?
Neben einer guten Dämmung ist eine luftdichte Gebäudehülle eine wirkungsvolle Maßnahme zum Energiesparen, sowohl für Alt- als auch für Neubauten, die Ihren Wohnkomfort steigert und Gebäudeschäden vorbeugt. Undichtigkeiten in der Gebäudehülle kann der so genannte Blower-Door-Test aufdecken: Ein Gebläse, das in eine Tür oder ein Fenster eingebaut wird, simuliert eine Windbelastung der Windstärke 5. Dabei liegt die Druckdifferenz zwischen innen und außen bei 50 Pascal. Bei dieser Windbelastung sollte der Luftaustausch des Raumluftvolumens weniger als dreimal in der Stunde erfolgen. Ist eine Lüftungsanlage vorhanden, darf ein Messwert von 1,5 pro Stunde nicht überschritten werden. Anhand der Gebäudeanalyse berät Sie der Gebäudeenergieberater, in welcher Reihenfolge die Maßnahmen durchgeführt werden sollten. Auf Wunsch stellt er Ihnen ein individuelles, förderfähiges Modernisierungspaket für Ihr Haus zusammen und sagt Ihnen, ob Sie besser beispielsweise die Fassade, die Fenster oder das Dach zuerst angreifen sollten.
Holz – flexibel einsetzbarer Baustoff. Mit Herz für die Umwelt
Bei der Auswahl des Baumaterials für Fenster, Dächer, Fassaden oder auch für ganze Neubauten treffen Sie mit Holz die richtige Entscheidung: Der nachwach-sende Baustoff eignet sich für alle Maßnahmen der energetischen Modernisierung von der Fassade über das Dach und die Decken bis hin zu den Fenstern. Darüber hinaus punktet er bei der Dachaufstockung, denn das leichte Material kann in Fertigbauweise auch dann mehr Wohnraum schaffen, wenn die statischen Reserven Ihres Gebäudes gering sind. Als Dämmstoff ist Holz ebenfalls gut geeignet: Seine Zellen sind mit Luft gefüllt, wodurch es von Natur aus ein schlechter Wärmeleiter ist. Für die Umwelt zahlt sich das natürliche Baumaterial ebenfalls aus: Bäume nehmen während ihres Wachstums CO2 aus der Luft auf. Den enthaltenen Kohlenstoff lagern sie ein, den Sauerstoff geben sie als Lebensgrundlage für Mensch und Tier wieder ab. Wenn Sie das Holz aus heimischen, nachhaltig bewirtschafteten Wäldern als Baustoff nutzen, verlängert sich die CO2-Speicherung um viele Jahrzehnte, wenn nicht gar Jahrhunderte, wie malerische Fachwerkgebäude belegen. Selbst bei der energetischen Nutzung von Holz wird nicht mehr CO2 frei, als der Baum beim Wachstum aufgenommen hat. Als Brennstoff für einen modernen Kamin- oder Kachelofen oder eine Pelletheizung ist Holz somit CO2-neutral. Aber auch wer ganz neu bauen möchte, ist mit Holz als Werkstoff gut beraten. Tolle Checklisten mit Tipps für den Bauherrn findet sich auf www.infoholz.de
Holzschutz – Intelligente Konstruktion statt Chemie
Wärme, Frost und die meisten chemisch aggressiven Schadstoffe können Holz nichts anhaben. Effektiver Holzschutz erfordert vor allem Schutz vor Feuchtigkeit. Bei Beachtung der Regeln des baulich konstruktiven Holzschutzes (u. a. geregelt in DIN 68800-2) benötigen Holzbaukonstruktionen keinen vorbeugenden chemischen Holzschutz. Dies gilt im besonderen für die Verwendung von Holz im Innenbereich bei üblichem Wohnklima. Tragende Holzbauteile müssen kontrollierbar oder für Insekten unzugänglich sein. Im Außenbereich kommt es im Holzbau vor allem auf die planerische Vorsorge durch einen wirksamen konstruktiven Holzschutz an. Tragende Bauteile sollten vor direkter Bewitterung geschützt werden. Ist dies nicht möglich oder nicht gewünscht, muss Wasser schnell abfließen können und darf sich nicht anstauen. In Verbindung mit resistenten Holzarten (z.B. Lärche, Douglasie oder Eiche) können auch im Außenbereich sehr dauerhafte Konstruktionen ohne chemischen Holzschutz erzielt werden. Selbst die Grundschwelle auf der Betonbodenplatte kann frei von chemischem Holzschutz bleiben, wenn resistente Kernhölzer, wie z. B. Lärche oder Douglasie, verwendet werden.
Brandschutz
Holzhäuser erfüllen wie andere Bauweisen auch die geltenden Brandschutzanforderungen. Das Risiko ei-ner Brandentstehung ist in einem Gebäude in Holzbauweise nicht größer als bei anderen Konstruktionen, denn die Gefahr eines Gebäude-brandes hängt von der Einrichtung, dem Alter und der Nutzung eines Gebäudes ab.
Schallschutz – In Ruhe wohnen
Im Holzbau sorgt weniger die Masse, sondern ein intelligenter Schichtenaufbau der Bauteile für Ruhe: Wand-, Decken- und Dachbauteile werden hinsichtlich Werkstoffauswahl und Schichtenanordnung so konzipiert, dass die Forderungen der DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, sicher erfüllt werden. Auch die Anforderungen an einen „erhöhten“ Schallschutz lassen sich im Holzbau erfüllen.
Holznutzung ist aktiver Umweltschutz
Egal, wie man baut oder modernisiert, der „grün“ denkende Bauherr sollte über Holz nachdenken. Jeder Baum entzieht der Atmosphäre während seines Wachstums große Mengen des Treibhausgases CO2 und speichert es in Form von unschädlichem Kohlen-stoff. Die Nutzung von Holz als Bau- und Werkstoff verlängert, diese Speicherwirkung. Holz zu ernten, zu be- und verarbeiten, kostet deutlich weniger Energie, als zur Herstellung anderer Baustoffe erforderlich ist, und erzeugt in der Gesamtbilanz praktisch keine Umweltbelastungen. Auch hinsichtlich der Reststoff-verwertung zeigt sich Holz als überlegenes Baumaterial. Eine überzeugende Ökobilanz. Energieeffizienz ist gerade auch im Baubereich ein Kriterium, das rasant an Bedeutung gewinnt und die Holzbauweise zu der zeitgemäßen Lösung macht. Ein Holzhaus ist deshalb nicht nur für Ihren Geldbeutel, Ihre persönliche und die generelle Ökobilanz, sondern auch ein solides Erbe die Kinder und Enkel – schließlich sind die älteste erhaltenen Häuser in Deutschland allesamt Holzhäuser.
Vom Energiesparhaus zum Passivhaus
Wer für sein Haus einen deutlich niedrigeren Energiebedarf als den nach EnEV zulässigen erreichen will, hat mit Holzbauweisen vielfältige Optionen: vom KfW-Energiesparhaus über das 3-Liter-Haus bis hin zum Passivhaus. Während ein 3-Liter-Haus einen (äquivalenten) Heizenergieverbrauch von nur 3 Litern Öl pro qm Wohnfläche und Jahr aufweist, kann bei einem Passivhaus fast ganz auf zusätzliche Heizsysteme verzichtet werden.
Rechtliche Rahmenbedingungen (EnEV)
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) hatte am 1. Februar 2002 die Wärmeschutzverordnung mit letzter Fassung von 1994 und die Heizungsanlagenverordnung abgelöst. Derzeit gilt die überarbeitete Fassung der EnEV von 2004. Ihr Ziel ist es, den Ausstoß an klimaschädlichem CO2 zu verringern.
Dazu wird der zur Heizung des Gebäudes benötigte Gesamtenergiebedarf unter Berücksichtigung aller Wärmeverluste und der eingesetzten Energieträger begrenzt. Die Regelungen der EnEV greifen zudem bei der Modernisierung von Gebäuden: Werden mehr als 20 Prozent eines Bauteils (Dach, Wand oder Fenster) verändert oder erfolgt eine Erweiterung um bis zu 30 m3, müssen bestimmte Anforderungen an den U-Wert der Bauteile erfüllt werden. Bei darüber hinausgehenden Umbaumaßnahmen müssen die Anforderungen für Neubauten nach EnEV eingehalten werden. Ein ungedämmtes Dach, das neu eingedeckt wird, muss daher immer gedämmt werden. Konkret muss es einen U-Wert von 0,30 W/m2K erreichen, was einer Wärmedämmung von 14 Zentimetern Dicke entspricht. Die EnEV-Neufassung vom Herbst 2007 setzt die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden um und führt den Energieausweis (siehe Kasten) für Bestandsgebäude verpflichtend ein. Damit soll die energetische Qualität der Gebäude für Mieter und Käufer transparent gemacht werden.
Auch künftig werden die Richtlinien der EnEV weiter verschärft werden. Bereits heute ist im Gespräch, die Anforderungen für Neubauten und Modernisierungen so zu verändern, dass die Energieeffizienz der Gebäude um 30 Prozent verbessert wird. Ausführliche Informationen zur EnEV im Internet unter www.enev-online.de. Die EnEV gibt Ihnen für die Modernisierung von Bauteilen bestimmte Wärmedurchgangskoeffizienten vor, die mindestens erreicht werden müssen. Da die Maßnahmen Jahrzehnte in die Zukunft wirken und die Anforderungen an die Energieeffizienz weiter steigen, sollten Sie diese Vorgaben als Mindestanforderungen verstehen und durch Ihre Modernisierungsmaßnahmen möglichst übertreffen.
Passivhaus:
Ein Passivhaus ist ein Gebäude, in dem eine behagliche Temperatur sowohl im Winter als auch im Sommer ohne separates Heiz- bzw. Klima-tisierungssystem zu erreichen ist. Es bietet erhöhten Wohnkomfort bei einem Heizwärmebedarf von weniger als 15 kWh/(m²a) und einem Primärenergiebedarf einschließlich Warmwasser und Haushaltstrom von unter 120 kWh/(m²a). Das Passivhaus ist eine konsequente Weiterentwicklung des Niedrigenergie-hauses (NEH). Im Vergleich zum NEH benötigt ein Passivhaus 80% weniger Heizenergie, im Vergleich zu einem konventionellen Gebäude über 90%. Umgerechnet in Heizöl kommt ein Passivhaus im Jahr mit weniger als 1,5 l pro Quadratmeter aus. Diese Einsparung erreicht das Passivhaus allein durch seine beiden Grundprinzipien: Wärmeverluste vermeiden und freie Wärmegewinne optimieren!
Heizen mit nur einer Glühbirne
Eine sehr gut gedämmte Gebäudehülle mit Dämmstärken zwischen 25 und 40 cm und Fenster mit Dreifach-Wärmeschutzverglasung bewirken, dass die Wärme im Haus bleibt. Für Frischluft sorgt eine Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung. Mehr als 80% ihrer fühlbaren Wärme muss die Abluft im Wärmeübertrager an die Zuluft zurückgeben. So wird z.B. bei 0 °C Außentemperatur die kalte Frischluft allein durch die 20 °C warme Abluft auf mindestens 16 °C erwärmt. Nicht nur Allergiker und Asthmatiker schätzen die pollenfreie und staubarme Luft im Passivhaus.
Wärmegewinne erzielt das Passivhaus durch Fenster und die Wärmeabgabe von Personen und Haushalts-geräten. Im Sommer verhindert eine Verschattung, z.B. Balkon oder Jalousien, die Überhitzung der Räume. In den kalten Wintermonaten wird über die Komfortlüftung außerdem noch die Zuluft erwärmt, dadurch kann auf ein separates Heizsystem verzichtet werden. Die langjährigen Messungen im ersten Passivhaus Deutschlands in Darmstadt-Kranichstein belegen es: Selbst im Jahrhundertwinter 1996/97 mit Tagesmitteltemperaturen von bis zu -14 °C war die benötigte Heizleistung in den vier Wohnungen so gering, dass man einen Raum mit 20 m² Wohnfläche mit zwei Standard-75 Watt-Glühbirnen hätte heizen können. Dabei lagen die Raumlufttemperaturen in dem Vierfamilienhaus tagsüber ständig über 20 °C.
Geld vom Staat
Auch Passivhäuser finanziert die KfW und der Bau wird mit bis zu 50.000 Euro zusätzlich gefördert. Dabei gibt es durchaus auch Passivhäuser in Massiv-, Holz- oder Mischbauweisen, man muss also nicht unbedingt nur aus Holz bauen. Allerdings tut man der Umwelt durch die Holzbauweise einen zusätzlichen Gefallen. Die Steigerung des Passivhauses ist das Nullenergiehaus
Nullenergiehaus
Als Nullenergiehaus wird ein Gebäude bezeichnet, das rechnerisch in der jährlichen Bilanz keine externe Energie (Elektrizität, Gas, Öl usw.) bezieht. Die benötigte Energie (für Heizung, Warmwasser usw.) wird im bzw. am Haus selbst erzeugt, meist durch Solaranlagen. Technisch ist das Nullenergiehaus eine Verbesserung des Passivhauses. Wird mehr Energie erzeugt als selbst verbraucht, spricht man von einem Plusenergiehaus.
Niedrigenergiehaus
Als Niedrigenergiehaus bezeichnet man Neubauten, aber auch sanierte Altbauten, die das jeweilige gesetzlich geforderte energietechnische Anforderungsniveau unterschreiten. Derzeit gilt in Deutschland das Anforderungsniveau der Energieeinsparverordnung (EnEV – siehe Kasten). Die EnEV begrenzt in Abhängigkeit vom Kompaktheitsgrad (A/V-Verhältnis) den spezifischen Transmissionswärmeverlust HT des Gebäudes und den Primärenergiebedarf. In Norddeutschland gelten strenge Anforderungen an den Begriff Niedrigenergiehaus. Der seit 1990 mit mehr als 35.000 Häusern und Wohnungen mit am meisten verbreite Typ ist der „Niedrig-Energiehaus-Standard Schleswig-Holstein“. Ein „normales“ Niedrigenergie-haus hat einen Heizwärmebedarf von 40 – 79 kWh/m²*a (40 – 79 Kilowattstunden pro Quadratmeter und pro Jahr).
3-Liter-Haus
Vorsicht bei diesem Begriff! Das 3-Liter-Haus ist ein Energiestandard für den Bedarf an Heizwärme eines Wohnhauses. Für die Heizung eines so charakter-isierten Hauses werden jährlich nicht mehr als 30 Kilowattstunden Heizwärme pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche gebraucht. Das entspricht 3 Litern Heizöl pro Quadratmeter im Jahr. Aber dieser Begriff wird meistens in Verkaufsverhandlungen mit dem zukünftigen Bauherren zur Charakterisierung des geplanten Wohnhauses verwendet. Zur Überprüfung dieses Standards, also zur Bestimmung des Energie-Verbrauchs existiert keine allgemein verbindliche Norm. Entsprechend ist die mit der Bezeichnung „3-Liter-Haus“ abgegebene Zusage eher ein optimistischer Richtwert als der Regelfall.
Herausgeber:
Tipps vom Experten – Walter Braun,
Kirchenstraße 79, 81675 München,
Tel. 089 / 450 79 725
Redaktion: Kati Hofacker
Wiedergabe – auch auszugsweise – nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. Der vorliegende Artikel ist sorgfältig erarbeitet worden. Dennoch erfolgen alle Angaben ohne Gewähr. Weder Redaktion noch Herausgeber können für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den hier gemachten praktischen Anleitungen resultieren, eine Haftung übernehmen.
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