GmbH auflösen als letzter Ausweg? Das ist zu beachten
Wenn eine GmbH ihren Gründungszweck verfehlt, stellt sie eine nicht zu unterschätzende Belastung für die Gesellschafter dar. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, sie aufzulösen. Dabei stellt sich die Frage: Wie funktioniert das? Und mit welchen Vor- sowie Nachteilen ist zu rechnen? Zugleich ist mit Blick auf die Tragweite klar, dass eine Entscheidung in Sachen GmbH auflösen nicht leichtfertig getroffen werden sollte. Es gilt also abzuwägen, ob die Auflösung wirklich als letzter Ausweg infrage kommt.
Welche Gründe sprechen dafür, eine GmbH aufzulösen?
Mehrere Gründe sprechen dafür, das Vorhaben GmbH auflösen umzusetzen. Einer davon ist der finanzielle Aspekt. Hierzu zählt etwa das Vorliegen eines gerichtlichen Urteils oder ein eingeleitetes Insolvenzverfahren. Auch die Vermögenslosigkeit ist ein ausschlaggebender Faktor für die Entscheidung, eine GmbH aufzulösen.
Zugleich kann es sich bei der Unternehmung um eine generell zeitlich befristete Angelegenheit handeln. Ist das der Fall, löst sie sich zum vereinbarten Datum automatisch auf, sofern eine möglicherweise bestehende Sperrfrist abgelaufen ist. Auch müssen dafür sämtliche Verbindlichkeiten ausgeglichen sein. Darüber hinaus ist es möglich, dass die GmbH schlicht nicht mehr weitergeführt werden soll. Auch dieser Grund kann für eine Auflösung sprechen. Als letzter Ausweg wird GmbH auflösen meist jedoch dann betrachtet, wenn finanzielle Gründe vorliegen. Die GmbH ist also unwirtschaftlich, wobei ein Wechsel hin zur gewünschten Profitabilität unwahrscheinlich ist.
Darüber hinaus kann das Auflösen einer GmbH ratsam sein, wenn das Unternehmen verkauft werden soll. Haben die Inhaber noch keinen Interessenten gefunden, können sie dank der Auflösung wertvolle Ressourcen schonen.
Die Auflösung einer GmbH: Schnelligkeit als großer Vorteil
Rechtsverhältnisse können bei der Auflösung einer GmbH in der Regel rasch geklärt werden. Das trifft insbesondere dann zu, wenn kein Sperrjahr vorliegt. Ist die Gesellschaft unwirtschaftlich, lässt sie sich häufig bereits nach drei Monaten aus dem Handelsregister entfernen. Laufende Haftungen sowie Betriebskosten können im Optimalfall um neun Monate verkürzt beziehungsweise gestrichen werden. Im Gegensatz zur klassischen Liquidation ist das deutlich schneller. Sie nimmt mit Vorbereitung bekanntermaßen 13 Monate in Anspruch. Gleichzeitig ist die Auflösung im Vergleich zur Liquidierung spürbar günstiger. Selbstverständlich: Steuer- und bilanzrechtliche Pflichten müssen in jedem Fall weiterhin erfüllt sein.
Welche Vor- und Nachteile sind zu erwarten?
Eine inaktive GmbH erwirtschaftet zwar keine Gewinne, doch muss sie ihren rechtlichen Pflichten nachkommen. Hierzu zählt die kaufmännische Buchhaltung ebenso wie die Bilanzierung. Gleiches gilt für steuerliche Erklärungen nebst der Begleichung anfallender Gebühren. Dennoch kann GmbH auflösen der richtige Schritt sein. Ohne Sperrjahr handelt es sich dabei nämlich um eine der schnellsten Möglichkeiten, die Haftung aufseiten des Geschäftsführers aufzuheben. Ist die GmbH nämlich aus dem Handelsregister ausgetragen, entfällt dessen Haftung offiziell. Neben diesem ausschlaggebenden Vorteil lassen sich Betriebskosten messbar einsparen.
GmbH auflösen oder nicht – professioneller Rat ist Pflicht
Im Gegensatz zur klassischen Liquidation bietet das Auflösen einer GmbH offensichtlich zahlreiche Vorteile. Dennoch können Gründe dagegen sprechen. Einer davon ist etwa, wenn einer oder mehrere der Gesellschafter nicht mit dem Vorhaben einverstanden ist. Schließlich müssen mindestens 75 Prozent der Involvierten in puncto GmbH auflösen zustimmen. Wird auch ein finanzieller Ausgleich abgelehnt, sind andere Lösungen zu suchen. Diese können je nach Unternehmung komplex sein. Aus diesem Grund gilt: Professioneller Rat ist Pflicht. Nur so lassen sich sämtliche Vorgaben rechtssicher und möglichst passgenau erfüllen. Zugleich schonen professionelle Ansprechpartner wertvolle Ressourcen. Neben Zeit und Geld sind das vor allem auch die Nerven aller involvierten Parteien.
Redaktion: Walter Braun
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