Sie möchten sich mit Ihrer Geschäftsidee erst einmal ausprobieren? Oder Sie rechnen zu Beginn nicht mit hohen Gewinnen? Dann eignet sich ein Gebrauch der Kleinunternehmerregelung für Sie. Kleinunternehmen bieten sich grundsätzlich für Gründer an, die sich nebenbei etwas Eigenes aufbauen möchten.
Was man unter einem Kleinunternehmen versteht
Um ein Kleinunternehmen zu gründen, sollten Sie wissen, was ein Kleinunternehmen ist. Hierbei geht es nicht um die Größe des Unternehmens, sondern um den Umsatz, den es im Jahr erzielt. Laut Umsatzsteuergesetz § 19 gilt ein Unternehmen als Kleinunternehmen, wenn der Umsatz im vorherigen Geschäftsjahr nicht 22.000 EUR übersteigt. Zudem sollte der Umsatz des aktuellen Geschäftsjahres nicht 60.000 EUR übersteigen. An dieser Stelle sollten Sie beachten, dass der Umsatz nicht den Gewinn widerspiegelt. Der Versuch, diesen möglichst niedrig zu halten, um die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen zu können, ist damit nicht sinnvoll. Was Sie noch bei der Gründung beachten sollten und wie ein Rechnungsprogramm für Kleinunternehmer Ihnen bei der Gründung das Leben erleichtern kann, das erfahren Sie in diesem Artikel.
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