Der Bildungsgutschein ist eine Garantie für eine teilweise Kostenübernahme für eine Bildungsmaßnahme seitens der Bundesrepublik Deutschland. Bildungsgutscheine werden dementsprechend von der Bundesagentur für Arbeit herausgegeben, insofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Mit dem Gutschein kann ein Weiterbildungsanspruch geltend gemacht werden. Informationen für die Voraussetzungen, Details zum Erhalt und zur Beantragung sowie weitere Aufklärung zum Bildungsgutschein lesen Sie hier.
Bedeutung des Bildungsgutscheins
Der Bildungsgutschein bescheinigt einem Arbeitslosen oder einem Arbeitnehmer nach §81 Absatz 4 im Sozialgesetzbuch 3, dass bestimmte Voraussetzungen zur Förderung einer beruflichen Weiterbildung vorliegen. Umgekehrt kann die Ausgabe eines Bildungsgutscheins wiederum an bestimmte Voraussetzungen wie ein zeitliches Limit, eine regionale Beschränkung oder die Einschränkung auf eine bestimmte Branche, geknüpft sein. Gängige Praxis ist beispielsweise eine zeitliche Beschränkung auf 3 Monate, innerhalb die Bildungsmaßnahme angetreten werden muss.
Bildungsgutschein Voraussetzungen
Dem Verantwortlichen bei der Bundesagentur für Arbeit muss als erste Voraussetzung mitgeteilt werden, dass der Wunsch besteht, sich weiterzubilden. Daraufhin folgt eine Bedarfsprüfung, in der das Zutreffen der folgenden Behauptungen untersucht wird:
Der Weiterzubildende muss durch das Jobcenter oder die Bundesagentur für Arbeit beraten worden sein. Außerdem muss die Weiterbildungsmaßnahme dafür sorgen, dass die akute oder baldige Arbeitslosigkeit aufgehoben bzw. verhindert wird.
Das bedeutet, dass nicht nur Arbeitssuchende, sondern beispielsweise auch Selbstständige oder Berufstätige Anspruch auf den Bildungsgutschein haben, insofern damit eine baldige Arbeitslosigkeit abgewandt wird.
So funktioniert die Beantragung
Vor allem eines ist wichtig beim Bildungsgutschein beantragen: Zeit. Interessenten sollten den Antrag frühzeitig stellen bzw. die Beratung bei der Bundesagentur für Arbeit wahrnehmen. Dazu wird mit dem Ansprechpartner vor Ort ein Termin vereinbart – insofern dieser vorher die Grundvoraussetzungen geprüft hat. Der Termin liegt in der Regel in einem Zeitraum zwischen 3 und 5 Wochen nach dieser Prüfung. Damit es keine weiteren Verzögerungen gibt, sollten Antragsteller die erforderlichen Unterlagen gleich mitbringen. Dazu zählen:
- Bisherige Bewerbungen bzw. Nachweise davon
- Informationen zur Weiterbildungsrelevanz oder der Relevanz der Umschulung für den Arbeitsmarkt
- Informationen über die angestrebte Weiterbildung und das verantwortliche Bildungsinstitut
- Informationen über Berufschancen, die durch den Abschluss steigen (mit Studien, Stellenangeboten o.ä. argumentieren)
Mit den erforderlichen Unterlagen wird klar, dass der Beratungstermin nicht einfach nur eine einseitige Info-Veranstaltung ist, sondern dass ein beeinflussender Dialog stattfindet, indem das Für und Wider dargelegt wird. Interessenten am Vermittlungsgutschein müssen nun klarstellen, dass es die Investition wert ist. Der Arbeitsvermittler sollte mit der Argumentation erkennen können, warum die Weiterbildung oder Umschulung sinnvoll und für welche Ziele auf welchem Arbeitsmarkt sie dienlich ist.
Bildungsmaßnahme erst nach Genehmigung des Gutscheins
Wer einen Bildungsgutschein bekommt, kann innert den vorgegebenen Fristen die Weiterbildungsmaßnahme antreten – soweit ist das klar. Vorher geht das aber nicht! Das bedeutet, dass der Weiterbildungsgutschein nicht rückwirkend geltend gemacht werden kann. Wer wenig Zeit hat, bekommt hier schnell Probleme. Ein Beispiel ist die in drei Wochen beginnende Weiterbildungsmaßnahme, während der Beratungstermin und damit der Entscheid über die Genehmigung erst in 4 Wochen ist. Als letzter Ausweg bleibt hier nur eine formlose schriftliche Bitte beim Arbeitsvermittler, den Antrag vorzuziehen.
Redaktion: Barbara Braun
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