Herr Robert M. aus Ulm stellt folgende Frage:
Sehr geehrte Damen und Herren, viele meiner Bekannten gehen öfters zum Heilpraktiker und werden mit kleinen weißen Kügelchen behandelt. Ist das immer so beim Heilpraktiker oder werden dort auch Medikamente in Tabletten- oder flüssiger Form verschrieben? Gibt es diese „Medikamente“ auch in Apotheken ohne Rezept? Danke für Ihre Antwort,
MfG
Robert M.
Frau Lisa Bisping, Heilpraktikerin antwortet:
Sehr geehrter Herr M.,
die Behandlung durch den Heilpraktiker sind nicht nur auf die Verordnung von Globuli (weißen Milchzuckerkügelchen) festgelegt. Diese werden zumeist im Rahmen einer homöopathischen Therapie empfohlen. Der Heilpraktiker kann auch „Medikationen“ in Darreichungsformen von Tabletten, Injektionen oder Infusionen, Tinkturen, Salben oder Tees verordnen. Diese „Medikationen“ sind nicht rezeptpflichtig, jedoch meistens apothekenpflichtig. D.h. der Patient kann diese auch ohne Rezept in der Apotheke erhalten. Da einige private Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen auch die erforderlichen „Medikationen“ erstatten, ist das Ausstellen eines Rezeptes erforderlich, damit der Patient dieses zur Erstattung bei seiner Versicherung einreichen kann.
Freundliche Grüße
Lisa Bisping
Weitere interessante Infos finden Sie hier:
Schreibe einen Kommentar