Die Verbraucher dürfen sich freuen. Ab dem 15. Juni fallen die lästigen und teuren Roaming-Gebühren im Ausland weg. An sich eine gute Entscheidung des Europaparlaments – gäbe es da nicht verstecke Möglichkeiten den Kunden trotzdem mit versteckten Kosten in den einzelnen Mobiltarifen abzuzocken…
Inhalt
Was sind Roaming-Gebühren
In welchen Ländern gibt es keine Roaming-Gebühren mehr
Welche versteckten Kostenfallen könnte es geben
Kann ich einen ausländischen Billigtarif in Deutschland nutzen
Gibt es eine Obergrenze für Datenvolumen und Freieinheiten im Ausland
Was passiert mit meiner zusätzlichen Roaming-Flatrate
Werden die Mobiltarife jetzt steigen
Wie kann sich der Kunde vor Mehrkosten schützen
Seit Jahren ärgern sich die deutschen Handy-Nutzer. Denn im Vergleich zu den europäischen Mobilfunkprovidern fällt ihre monatliche Rechnung weit höher aus, die deutschen Tarife sind im Vergleich mit den ausländischen viel höher. Zusätzlich zu diesen Kosten müssen die deutschen Handy-User im Ausland dann auch noch eine hohe Roaming-Gebühr zahlen. Damit soll jetzt Schluss sein, haben das Europaparlament und die EU-Staaten beschlossen. Ab dem 15. Juni können auch deutsche Handy-Nutzer ihr Mobiltelefon im Ausland ohne Zusatzkosten benutzen – jedenfalls rein theoretisch. Tipps vom Experten erklärt, welche versteckten Kosten anfallen könnten und wie sich die Tarife laut Experten auf dem Mobil-Markt tatsächlich ändern.
Was sind Roaming-Gebühren
Der Begriff Roaming stammt aus dem Englischen und bedeutet „herumwandern“. Mit Roaming-Gebühren sind die Zusatzkosten gemeint, die ein Mobilfunkbenutzer im Ausland zusätzlich zu seinem normalen Inlandstarif zu zahlen hat. Für jedes Gespräch, jede SMS oder beim Surfen musste ein deutscher Handy-Nutzer also zum Beispiel in Spanien, Frankreich oder Italien tiefer in die Tasche greifen.
In welchen Ländern gibt es keine Roaming-Gebühren mehr
Alle 28 EU-Länder haben sich auf die Abschaffung der Roaming-Gebühren geeinigt. Sogar einige Länder wie die Schweiz, Türkei oder Zypern, die nicht in der EU sind, haben dem Roaming-Vertrag zugestimmt. Allerdings solle man sich bei seinem Mobilfunkprovider erkundigen, welche dieser Nicht-EU-Länder bei dem eigenen Tarif berücksichtigt werden.
Welche versteckten Kostenfallen könnte es geben
Der EU-Reisende soll zwar keine zusätzlichen Kosten mehr bei seinen Auslandsaufenthalten mehr haben. Trotzdem entstehen durch die Nutzung der fremden Netze im Ausland Zusatzkosten für den Provider. Diese sollen allerdings die Mobilfunkanbieter zukünftig ab dem 15. Juni selbst übernehmen. Klar, dass die Provider kein Interesse daran haben diese Kosten zu zahlen. Eine Möglichkeit, die Kosten heimlich auf die Verbraucher zu übertragen, ist einfach. Die Mobil-Tarife steigen und der Endkunde zahlt so indirekt für die Roaming-Zusatzkosten – ob er ins Ausland fährt oder nicht.
„Es ist völlig unklar, was nach dem 15. Juni passiert“, analysiert Susanne Blohm, Referentin für Digitales und Medien bei der Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin die Situation auf Bild.de. Christian Schiele, Produktchef Telekommunikation bei dem Anbieter Verivox vermutet in dem gleichen Artikel, dass Verbraucher dann für Leistungen bezahlen, die eigentlich kostenfrei sein sollten. Denn eigentlich sollen die Roaming-Gebühren nicht einfach durch eine indirekte Preiserhöhung an den Verbraucher weitergeleitet werden.
Um diese indirekten Preiserhöhung für den Verbraucher zu vermeiden, sind zum Beispiel Billiganbieter dazu übergegangen, rein nationale Tarife anzubieten, die eine Auslandsnutzung ausschließen.
Kann ich einen ausländischen Billigtarif in Deutschland nutzen
Fakt ist, dass die Mobilfunktarife im Ausland häufig weit billiger sind als in Deutschland. Es wäre also eine gute Sparmöglichkeit nach dem Wegfall der Roaming-Gebühren einfach auf einen ausländischen Mobilanbieter zu wechseln und den günstigen Tarif im Heimatland zu nutzen. So einfach geht es nicht, hat das Europaparlament beschlossen. Mobilfunkanbieter dürfen nach vier Monaten Auslandsnutzung des Vertrages eine zusätzliche Gebühr verlangen. Das Gleiche gilt übrigens auch, wer übermäßig viel telefoniert oder Daten downloadet. Wie hoch die Gebühr ist, kann der Mobilfunkprovider selbst festlegen.
Gibt es eine Obergrenze für Datenvolumen und Freieinheiten im Ausland
Nein. Die Freimenge an Daten, SMS-Einheiten und Download-Volumen beträgt exakt dem Volumen, das in dem eigenen Vertrag im Heimatland eingetragen ist. Wer 300 SMS-Einheiten und 4 GB Highspeed-Inklusiv-Volumen vertraglich festgeschrieben hat, kann diese auch ohne zusätzliche Kosten im gesamten EU-Gebiet benutzen.
Was passiert mit meiner zusätzlichen Roaming-Flatrate
Viele Kunden besitzen einen älteren Mobilfunkvertrag, in dem – vor allem bei reiselustigen Kunden – eine zusätzliche Roaming-Flatrate eingebaut wurde. Ab dem 15. Juni ist die natürlich sinnlos und kostet nur unnütz Geld. Deshalb müssen die Provider den Vertrag umstellen. Die neue Regelung besagt, dass der Kunde im EU-Ausland die gleichen Konditionen haben muss wie im eigenen Land. Das bedeutet, dass der Mobilprovider den Vertrag umändern und auf die aktuellen Einheiten einstellen muss. Der Provider ist verpflichtet, jeden Kunden über die Umstellung zuvor zu informieren.
Werden die Mobiltarife jetzt steigen
Experten sind unterschiedlicher Meinung. Johannes Kleis vom europäischen Zusammenschluss BEUC widersprach in einem Interview mit dem ARD-Studio in Brüssel dieser Vermutung. Er glaubt, dass die Mobilfunktarife in den letzten Jahren kontinuierlich gesenkt wurden und diese Tendenz auch weiter anhalten wird. Andere Experten und Verbraucherschütze sind sich da nicht so sicher. Sie sehen die Gefahr, dass die Tarife bei Mobilfunkanbietern im Inland sehr wohl steigen könnten um den Wegfall der Roaming-Gebühren für die Provider, also die Nutzungsgebühren der ausländischen Netze, auszugleichen. Eine Steigerung der monatlichen Kosten für den Kunden wäre die Lösung.
Wie kann sich der Kunde vor Mehrkosten schützen
Im Grunde genommen gibt es nur eine Möglichkeit: Vergleichen Sie Ihre Beiträge und Tarife sorgfältig. Wenn Ungereimtheiten, Sonderbeiträge oder unerwartete Preiserhöhungen auftreten, sollten Sie sofort den Provider kontaktieren und eine Erklärung für den Preisanstieg verlangen. Bei einem nicht vertraglich festgelegten Preisanstieg hat der Kunde das Recht vor Vertragsfrist zu kündigen. Das gibt ihm die Möglichkeit bei einem anderen Mobilprovider einen neuen, günstigeren Tarif zu bekommen. Und das ist wahrscheinlich nicht im Sinne des Mobilfunkanbieters.
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Nach dem Roaming-Aus drohen „AFD“-Verträge
Alles zur Abschaffung der EU-Roaming-Gebühren
Redaktion: Patricia Hansen
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Wiedergabe – auch auszugsweise – nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers.
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