Die Rahmenbedingungen für die Sicherheit privater Partys sind von Veranstaltung zu Veranstaltung unterschiedlich. Keine zwei Partys sind genau gleich. Bei Veranstaltungen von über 50 Personen macht es in jedem Fall Sinn, den Sicherheitsbedarf, die Größe des Veranstaltungsortes und die Kundschaft zu analysieren, um einen Vorschlag für einen Sicherheitsplan für Ihre private Feier zu erstellen. Hierbei kann Sie ein Sicherheitsdienst fachkundig beraten.
BLEIBEN SIE INFORMIERT
Nachdem Sie auf "Newsletter abonnieren" geklickt haben, schicken wir Ihnen eine E-Mail mit einem Bestätigungslink zu ("Double Opt-In"). So stellen wir sicher, dass kein Unbefugter Sie in unseren Newsletter einträgt. Durch Bestellung des Newsletters willigen Sie ein, dass wir Ihre Daten zum Zwecke des Newsletter-Versandes verarbeiten. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen und den Newsletter wieder abbestellen. Datenschutzerklärung .
Ab wann brauche ich Security Mitarbeiter?
Diese Frage wird auf der Entscheidungsebene von Unternehmen, Vereinen oder Privatpersonen häufig gestellt. Ausgenommen sind überschaubare Feiern oder Veranstaltungen mit wenigen Personen, bei denen Sie rein rechtlich keinen Sicherheitsdienst oder Sicherheitspersonal benötigen, um eine Veranstaltung durchzuführen. (Das gilt natürlich nicht in Zeiten von Pandemien!) Oft wird eine grobe Faustregel von hundert Gästen auf einen Sicherheitsdienst genannt, aber entscheidend ist der konkrete Einzelfall, bei dem alle Umstände in eine Prognose einzubeziehen sind, wie z.B. die Zusammensetzung der Gäste, etc. Die Anzahl müsste so gewählt werden, dass die Aufgaben entsprechend wahrgenommen werden können, wobei die oben genannte Formel einen sehr oberflächlichen Anhaltspunkt liefern kann. Die Vorgaben der jeweiligen Aufsichtsbehörden sind verbindlich. Anders verhält es sich bei größeren Veranstaltungen, bei denen gemäß § 43 Abs. 2 der Versammlungsstättenverordnung für Veranstaltungsorte mit mehr als 5.000 Plätzen ein Sicherheitskonzept mit der Polizei und anderen Behörden erstellt werden muss. In diesem Paragrafen ist folgendes geregelt:
„Für Versammlungsstätten mit mehr als 5000 Besucherplätzen hat der Betreiber im Einvernehmen mit den für Sicherheit oder Ordnung zuständigen Behörden, erforderlichenfalls unter beratender Zuziehung von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten, ein Sicherheitskonzept aufzustellen. Im Sicherheitskonzept sind die Mindestzahl der Kräfte des Ordnungsdienstes gestaffelt nach Besucherzahlen und Gefährdungsgraden sowie die betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen und die allgemeinen und besonderen Sicherheitsdurchsagen festzulegen.“
Paragraf 1 ist dagegen relativ wage: „Erfordert es die Art der Veranstaltung, hat der Betreiber ein Sicherheitskonzept aufzustellen und einen Ordnungsdienst einzurichten.“
Heutzutage gibt es Versicherungen für alle Fälle. So gibt es beispielsweise Haftpflichtversicherungen, die Besucher einer Veranstaltung oder Kunden Ihres Unternehmens abdecken. Genau hier liegt der neuralgische Punkt, sollte es zu Zwischenfällen kommen, tritt die Versicherung in Kraft, wenn Fahrlässigkeit seitens des Entscheidungsträgers oder Veranstalters ausgeschlossen ist.
An dieser Stelle möchte ich über Fahrlässigkeit sprechen, die per Definition „die Übernahme möglicher Risiken“ bedeutet. Wie Sie sehen können, ist dies ein sehr weit gefasster Begriff.
An dieser Stelle kommt die Definition von Fahrlässigkeit ins Spiel, d.h. „die billigende Inkaufnahme möglicher Risiken“. Wie Sie sehen können, ist dies ein sehr weit gefasster Begriff.
Ein Fallbeispiel
Bei einer Veranstaltung kommt es zu einem Zwischenfall und Menschen werden verletzt. An dieser Stelle wird untersucht, ob der Veranstalter oder Unternehmer dies hätte verhindern können. Es ist jedoch äußerst fraglich, ob dies im Voraus abgeschätzt werden kann. Wenn eine Verletzung der Sorgfaltspflicht festgestellt wird, wird es für den Entscheidungsträger sehr teuer, da die Versicherung ausfällt und nicht für den Schaden aufkommen wird. Im Falle eines Personenschadens wird ein sechsstelliger Betrag fällig.
Veranstaltungen bei denen auf eine Security zurückgegriffen werden kann
- Bankette und Preisverleihungen
- Sicherheit bei Hochzeiten
- Geburtstagsfeiern
- Tanzpartys
- Premieren
- Politische Veranstaltungen
- Spendenaktionen
- Regierungsveranstaltungen
- Produkteinführung
- Konzerte
- Messen und Festivals
- Verkaufsveranstaltungen
- Und mehr
Fazit
Wenn Sie einen Sicherheitsdienst aufsuchen, sind Sie sozusagen immer auf der sicheren Seite. Wenn dies für Sie interessant ist, können diese sowohl kleine private Partys als auch Großveranstaltungen betreuen. Wichtig dafür ist, dass Sie auf einen Sicherheitsservice zurückgreifen können, der die individuellen Anforderungen erfüllt und der Erfahrung im Umgang mit Veranstaltungen ähnlicher Größenordnung hat, um sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz für Ihre Veranstaltung erhalten. Überlassen Sie Ihren besonderen Anlass nicht dem Schutz durch unerfahrenes Sicherheitspersonal.
Redaktion: Barbara Braun
Impressum
Herausgeber: tipps-vom-experten
TvE vl. Walter Friedrich Georg Braun, Drljanovac 5,
43270 Veliki Grđevac – Croatia – Email: gl@tivex.de
UID-Nr.: HR 92880568110 – Tel. 0049-171-5282838
Wiedergabe – auch auszugsweise – nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. Der vorliegende Tipp ist sorgfältig erarbeitet worden. Dennoch erfolgen alle Angaben ohne Gewähr. Weder Redaktion noch Herausgeber können für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den hier gemachten praktischen Anleitungen resultieren, eine Haftung übernehmen.
Weitere interessante Infos finden Sie hier:
Mehr Sicherheit in den eigenen vier Wänden – so machen Sie das Eigenheim einbruchssicherer!
Party organisieren – 5 Tipps für die Auswahl der perfekten Location
ADLATUS der neutrale Matratzen Konfigurator – Ihre online Matratzenberatung
Sicher Einkaufen im Internet – 3 Tipps für mehr Sicherheit beim Online Shopping
Ischka Niemer says
Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Security. Gut zu wissen, dass man ab einer Veranstaltungsgröße von über 5000 Menschen für die Sicherheit jener sorgen muss. Ich denke, dass ich einen Wachdienst einschalten werde.
Jan Dijkstra says
Interessant, dass es sogar Haftpflichtversicherungen gibt, die Besucher einer Veranstaltung oder Kunden Ihres Unternehmens abdecken. Ich bin auf der Suche nach einem Wachdienst für mein Gebäude. Am besten wende ich mich diese Woche an einen Experten für Sicherheitsdienste.