Rechtsanwalt, Jurist oder Advokat – es gibt viele Bezeichnungen für den Beruf eines Anwalts. Und genauso vielschichtig ist sein Aufgabengebiet. Denn obwohl niemand wirklich einen Anwalt beanspruchen möchte, gibt es kaum eine Chance das gesamte Leben ohne Rechtsberatung zu durchlaufen. Ob bei Schadenersatzfrage, Scheidung, Vertragsrecht oder Arbeitsrecht – der Rechtsanwalt hilft. Und das bereits seit der Zeit der alten Römer. Tipps vom Experten stellt den Beruf des Rechtsanwaltes vor.
Inhalt
Die Römer legten den juristischen Grundstein
Der Jurist: Advokat und Prokurator in einer Person
Warum gibt es Fachanwälte
Die Verschwiegenheitspflicht
Angestellt oder Freiberufler
Die Vergütung
Fazit
Der Beruf des Rechtsanwalts ist vielschichtig. Seine Hauptaufgabe ist es Personen in Rechtsfragen zu beraten und zum Besten des Klienten für dessen Rechte einzutreten. In der breiten Masse hat dieser Beruf leider ein weniger gutes Image bekommen. Häufig befürchtet man, dass der Rechtsanwalt eher ein Rechtsverdreher ist und eigene Interessen verfolgen könnte. Die geschichtliche Entstehung des Berufes ist allerdings geprägt von der Schaffung des Rechtsstaates, wodurch erst ein Bedarf für Anwälte entstanden ist. Zu Zeiten der Monarchie war der König zum Beispiel Gesetzgeber und Richter zugleich. So waren die Rechtsprozesse in dieser Zeit eher eine Zurschaustellung von Macht als ein tatsächliches Rechtssystem. Im Laufe der Geschichte wurde das Gerichtsverfahren, also auch die Rechtsprechung für den normalen Bürger professioneller und damit auch gerechter. Jeder Bürger hatte ein Recht auf gerechte Rechtsprechung. Diese Entwicklung trug dazu bei, dass verschiedene Funktionen der Rechtsprechung und damit verbunden verschiedene Berufsbilder entstanden. Eine neue Berufung entstand: der Jurist. Zum ersten Mal in der Menschengeschichte war es möglich, dass eine dritte Partei den Rechtssuchenden gegen Lohn vor Gericht vertrat.
Die Römer legten den juristischen Grundstein
Doch der Ursprung des Juristenberufs liegt viel früher. Es waren die alten Römer, die das erste Mal in ihrem hoch entwickelten Rechts- und Staatswesen einen „Prokurator“, eine Person, die „stellvertretend für etwas Sorge zu tragen hatte“, einführten. Es gab also jemanden, der für eine andere Person vor Gericht sprach. Daneben gab es noch den „Advokaten“. Dieser trat nicht vor Gericht auf, sondern beriet den Mandanten und betrieb allgemeine Rechtspflege durch Beratung und außergerichtliche Klärung von Streitfragen.
Der Jurist: Advokat und Prokurator in einer Person
Heutzutage sind Rechtsanwälte dafür zuständig ihre Mandanten zu beraten und zu vertreten. Sie sind folglich Prokurator und Advokat in einer Person. Der Rechtsanwalt hat die Aufgabe mit allen Mitteln, die der Rechtsstaat zulässt dem Mandanten zu seinem Recht zu verhelfen. Das erfolgt nicht nur in seiner Kanzlei, sondern auch vor der Judikative, dem Gericht. Die Judikative (Rechtsprechende Gewalt) bildet zusammen mit der Exekutive (ausführende Gewalt, zum Beispiel Polizei) und der Legislative (Gesetzgebenden Gewalt, zum Beispiel Parlament) die dreifache Gewaltenteilung eines Rechtsstaates.
Warum gibt es Fachanwälte
Das deutsche Rechtssystem ist vielfältig, so gibt es zunächst einmal verschiedene Oberkategorien wie Zivilrecht und Öffentliches Recht. Unter das Zivilrecht fällt beispielsweise das Bürgerliche Gesetz Buch (BGB). Das Bürgerliche Gesetz Buch regelt das allgemeine Privatrecht zwischen Privatpersonen. Darunter fallen unter anderem auch Versicherungs- oder Lebensgemeinschaftsrecht. Das zweite Buch ist das Schuldrecht. Hier werden alle Regelungen zu Schuldverhältnissen zwischen Personen geregelt. Diese Schuldverhältnisse können durch Verträge (Kauf, Miete oder Dienstverträge) oder aus Gesetz entstehen. Weitere Bücher sind Sachenrecht, Familienrecht und das Erbrecht. Da die Gesetzgebung in den einzelnen Rechtsbereichen meist sehr kompliziert ist, haben sich die meisten Anwälte auf einen gewissen Teilbereich spezialisiert. Allerdings mit überschneidender Kompetenz. Denn in der Praxis stellt sich schnell heraus, dass sich einzelne Bereiche wie zum Beispiel Scheidung und Eigentumsverhältnisse nicht voneinander trennen lassen.
Die Verschwiegenheitspflicht
Eine Besonderheit von Rechtsanwälten ist, dass diese zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Immerhin sind sie verpflichtet nur im Sinne und zum Wohle ihres Mandanten zu arbeiten. Auch wenn das Gesetz nicht immer auf der Seite des Mandanten steht, sollten die Anwälte auf jeden Fall das Beste für ihren Mandanten erzielen. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auf alles, was der Anwalt in der Ausübung seines Berufes erfahren hat. Ausgenommen von der Geheimhaltung sind Tatsachen, die offenkundig sind oder keiner Geheimhaltung bedürfen. Durch diese Pflicht zur Verschwiegenheit, kommt es durchaus öfters vor, dass Anwälte einen schmalen Grat zwischen Rechtsbeugung und der Wahrheitsfindung gehen. So können Anwälte durchaus in ein moralisches Dilemma geraten. Denn Anwälte sind nicht nur ihren Mandanten verpflichtet, sondern auch der Rechtsordnung. Dabei gehen die Interessen des Mandanten innerhalb des rechtlichen Rahmens vor. Das heißt, dass ein Anwalt nicht wissentlich vor Gericht Unwahrheiten verbreiten darf.
Angestellt oder Freiberufler
Die meisten Anwälte arbeiten in Anwaltskanzleien. Aber sie können auch bei Unternehmen angestellt werden und zur Rechtsberatung herangezogen werden. So können sie bei Wirtschaftsprüfern, großen Konzernen oder Verbänden arbeiten und dort entweder angestellt sein oder als Partner und Unternehmens- und Kanzleiinhaber fungieren.
Rechtsanwälte gelten als Freiberufler und üben kein Gewerbe aus. Für sie gilt anwaltliches Berufsrecht. Dieses ist durch die Bundesrechtsanwaltsordnung und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. In Deutschland ist der Beruf des Anwalts ein Kammerberuf. Dadurch sind alle Anwälte zur Anmeldung in der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer verpflichtet. Ein Kammerberuf ist laut Definition ein freier Beruf, der strengen standes- und berufsrechtlichen Zugangsregeln unterworfen ist. Darunter fällt neben dem Anwaltsberuf zum Beispiel auch der Beruf des Polizisten, Notars, Apothekers oder Mediziners. Wer so einen Kammerberuf ausüben möchte, muss also den staatlich anerkannten Nachweis seines umfassenden Fachwissens und der persönlichen Eignung vorweisen können.
Die Vergütung
Neben den rechtlichen Richtlinien gibt es natürlich auch Richtlinien bei der Vergütung, also dem Lohn für getane Arbeit des Rechtsanwaltes. Ein Anwalt kann nicht nach Gutdünken seine Arbeit abrechnen. Die Vergütung von Anwälten richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Dementsprechend ist die Höhe der Vergütung abhängig von dem jeweiligen Vergütungsverzeichnis. Zusätzlich ist eine individuelle Vergütungsvereinbarung zwischen einem Anwalt und seinem Mandanten möglich. Eine Vergütung in Abhängigkeit vom Erfolg ist in Deutschland bisher nicht erlaubt gewesen. Nach einer Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht ist dies nun in Ausnahmen möglich.
Fazit
Insgesamt ist der Beruf des Anwalts ein traditionsreicher und spannender Beruf mit vielen Facetten und einem breiten Spektrum. Anwälte tragen wesentlich zur tatsächlichen Umsetzung des Rechtsstaatsprinzips bei.
Fachredaktion: Heike Müller
Redaktion: Patricia Hansen
Bilder: fotolia.com; pixabay.de
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Franc says
Ich wusste nicht, dass es auch hierzulande mittlerweile erlaubt ist, die Vergütung abhängig vom Erfolg des Rechtsanwalts zu machen. Natürlich nur in Ausnahmefällen, aber dennoch finde ich diese Entwicklung komisch. Ich dachte, trotz abgebrochenem Studium könne ich meinem Neffen noch Rat stehen, aber ich muss mich wohl erstmal wieder informieren.
Andreas Becker says
Mein Patenkind interessiert sich für den Beruf des Rechtsanwalts. Dass man als Anwalt sowohl in einer Kanzlei als auch in einem Unternehmen in der Rechtsberatung arbeiten kann wußte ich nicht. Es wird mein Patenkind sicher freuen, dass man mit diesem Beruf so viele verschiedene Möglichkeiten hat und sogar bei Wirtschaftsprüfern arbeiten kann.
Sven Bergmann says
Mein Cousin überlegt, ein Jura-Studium zu machen, um Rechtsanwalt zu werden. Gut zu wissen, dass die meisten Anwälte in Kanzleien arbeiten. Ich werde meinem Cousin sagen, dass er darüber hinaus aber auch die Möglichkeit hat, in der Rechtsabteilung eines Unternehmens tätig zu werden.
Lucy says
Mein Onkel ist Rechtsanwalt für Zivilrecht. Ich möchte daher nach meinem Jurastudium bei ihm arbeiten. Danke für die spannende Erläuterung der einzelnen Fachbereiche – vielleicht entscheide ich mich ja doch noch für eine andere Spezialisierung.