Ein neues Gesetz soll Online-Shopper in Zukunft vor ungewollten Käufen oder Abo-Fallen schützen. Tipps vom Experten erklärt, was sich ab dem 1. August 2012 alles verändern wird…
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Besserer Verbraucherschutz mit der Button-Lösung
Was wird sich ändern
Der Käufer hat ein Widerspruchsrecht
Online-Shopping kann so einfach sein. Der Käufer sucht sich im Netz den gewünschten Artikel aus, gibt seine Adresse ein, wählt aus den unterschiedlichen Zahlungsmöglichkeiten aus und klickt auf den Button „Bestellen“ oder „Jetzt kaufen“. Ganz so einfach ist dieser Vorgang allerdings doch nicht. In den letzten Jahren sind immer wieder Online-Shopper in die so genannte „Abo-Falle“ geraten. Denn so übersichtlich, wie der E-Commerce auf den ersten Blick erscheint, ist er doch nicht. Manchmal finden sich auf einer Seite zwei Möglichkeiten, die Bestellung abzugeben.
Oder es ist nicht gänzlich übersichtlich für den Verbraucher, ob er tatsächlich bereits nur durch alleiniges Anklicken des Produktes bereits unwissentlich seine Bestellung abgeschickt hat. Viele solcher Unübersichtlichkeiten und einige versteckten Abonnements-Aufträge haben dazu geführt, dass Tausende User jährlich ohne ihre eigentliche Zustimmung zu Käufern von Dingen oder Abos wurden, die sie eigentlich nicht haben wollten.
Ein Ausstieg aus dem Kaufvertrag war mühsam, kostenspielig und manchmal überhaupt nicht möglich!
Besserer Verbraucherschutz mit der Button-Lösung
Der Bundestag hat dieser Abzocke jetzt einen Riegel vorgeschoben. Ab dem 1. August 2012 gibt es nun ein neues Gesetz, die so genannte Button-Lösung, die den Verbraucher vor diesem Missbrauch schützen soll. In dem entsprechenden Gesetz heißt es, dass „ein Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Internetanbieter in Zukunft nur noch dann zustande kommt, wenn der Verbraucher durch einen Klick auf eine gesonderte Schaltfläche seine Kaufabsicht bestätigt. Diese muss mit der Bezeichnung ‚zahlungspflichtig bestellen// oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung versehen sein.“
Was wird sich ändern
Hört sich sehr theoretisch an, ist jedoch praktisch ganz einfach:
- Der Bestellbutton muss in Zukunft so gestaltet sein, dass der Verbraucher sofort erkennt, dass er durch Anklicken tatsächlich eine Bestellung aufgibt
- Der Gesamtpreis muss klar erkenntlich sein
- Zusätzliche Versandkosten müssen aufgelistet oder angegeben werden
- Es muss klar erkennbar sein, wie lange die Vertragslaufzeit ist
Der Käufer hat ein Widerspruchsrecht
Der neue Bestell-Button sollte sich also ganz oben und gut sichtbar befinden. Ein versteckter Bestell-Button, der nur durch hinunter scrollen zu erkenn ist, ist nicht mehr zulässig. Außerdem müssen Adressangaben, Versandkosten und die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ebenfalls sofort erkennbar und verständlich sein. Oberhalb der Schaltfläche müssen also klar und in hervorgehobener Weise folgende wesentliche Vertragsbestandteile stehen: Merkmale der Ware oder Dienstleistung, Gesamtpreis, Vertragspartner und etwaige Versand- oder Lieferkosten. Mit dieser Maßnahme soll dem Verbraucher höherer Schutz gegen Abzocke gewährleistet sein.
Ist einer dieser vorgegebenen Punkte nicht gegeben, hat der Käufer ein Widerrufsrecht (es soll ebenfalls klar ersichtlich beim Bestell-Button stehen) und kann sich mit einer Abmahnung ganz einfach wehren.
Redaktion: Patricia Kurz
Bild: Fotolia.com
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