Es ist unglaublich, wie unfair Verbraucher behandelt werden. Produzenten lehnen berechtigte Reklamationen ab und lassen es darauf ankommen, wie in diesem Beispiel das Matratzengeschäft und der enttäuschte Verbraucher damit umgehen. DIN Normen die offensichtlich nur ein schlechter Witz sind, werden so angelegt, dass der Verbraucher eigentlich gar keine Rechte mehr zur Reklamation hat.
Absender :
Walter Braun ( Matratzen Obermühle)
Kirchenstr. 79
81675 München
Tel: 089 – 41 90 28 46
Brief an folgende Organisationen:
Stiftung Warentest – 10785 Berlin,
Öko-Test Verlag Gmbh – 60486 Frankfurt
Verbraucherzentrale Bundesverband – 10969 Berlin,
Verbraucherzentrale Bayern – 80336 München
aufgrund einer berechtigten Matratzen Reklamation in meinem Geschäft könnte ich auf einen erheblichen Missstand, wenn nicht sogar unlauteren Wettbewerb zum Nachteil der Verbraucher gestoßen sein.
Ereignis
Reklamiert wurde, eine Kaltschaum-Matratze auf der ein Jahr geschlafen wurde und die bereits an bestimmten Stellen schon erheblich nachgab, die anfängliche Stützfunktion sich also verlor. Ich sandte die fehlerhafte Matratze an meinen Produzenten, der wiederum an seinen Hersteller (Industriebetrieb) mit der Bitte um Aufklärung der Mängellage.
Dieses Industrieunternehmen erkannte diese durchgereichte Reklamation nicht an, gewährte „kulanterweise“ einen Umtausch mit der Begründung: „ Es liegt in der Natur des Schaumstoffs, dass mit Nachlassen der Festigkeit von bis zu 20% zu rechnen sei“.
Nachfragen meinerseits bei den Verantwortlichen,
ergaben folgendes
- Eine neue Kaltschaum- Matratze könne innerhalb ein/zwei Jahren bis zu 20% Härteverlust aufweisen, dies sei gerade kein anzuerkennender Reklamationsgrund.
- Jeder belieferte Produzent, Konfektionierer bzw. Kunde dieses Unternehmens wüsste über derartige Produkteigenschaften bescheid bzw. wäre informiert. Dem ist nicht so – weder meinem
direkten Produzenten noch mir, der ich kein Branchen-Neuling bin, lagen fundierte Fachmitteilungen über derartige Abweichungen von Kaltschaum–Matratzen vor. - Mein angeführtes Beispiel, dass ein Bandscheiben geschädigter Kunde, um seine optimale Liegesituation zu erlangen ebenso russisches Roulette spielen könne, weil eben keine sicheren Kenntnisse bzgl. Kaltschaum-Matratzen vorlägen, ließen meinen Ansprechpartner unberührt.
- Einen Tatsachenachweis konnte oder wollte er nicht anführen und die Geschäftsleitung übte sich in lapidaren Beschwichtigungsversuchen.
- Zur Verfügung gestellte Tabellen lassen Härte- bzw. Qualitätsabweichungen von bis zu 30% ab Herstellung zu.
Gerade mittels Härtegraddifferenzierung und Veränderungen am Materialgefüge, wie Einschnitte, Entnahme von Material könnten beim Verbraucher irrtümlich als Qualitätsmerkmale der Kaltschaum-Matratzen aufgefasst werden.
Aufklärung tut Not!
Inzwischen werden immer mehr Matratzen mit einer Menge von Ausschnitten produziert, die vor allem zur Besserung der ergonomischen, anatomischen und klimatischen Situation führen sollten!
Das vorsätzliche Weglassen wesentlicher Angaben z.B. abweichendes Materialverhalten des Produktes sowie das Fehlen wesentlicher Informationen um eine qualifizierte Kaufentscheidung zu ermöglichen, könnte unlauteres Wettbewerbsverhalten darstellen.
Zu Fragen bleibt
Ist den führenden Verbraucherschutz Verbänden die Problematik der Kaltschaum-Matratzen, bezogen auf :
- in Aussicht gestellte Produkteigenschaften , unterschwellig hinweisende Werbeaussagen nicht vorhandener Funktionen bewusst?
- das Fehlen von Warnhinweisen, wenn der Eindruck der ( absoluten ) gesundheitlichen Unbedenklichkeit erweckt wird
- differierende Tatsachenbehauptungen hinsichtlich Härteeigenschaften, Raumgewichte und zugesicherte Eigenschaften von Kaltschaum-Matratzen?
- Aufklärungsmängel seitens der Industrie gegenüber den Zwischenhändlern sowie den Endverbrauchern ?
Für eine baldige Antwort wäre ich dankbar, um die Sache entsprechend zu klären.
Bei weiteren Fragen zur Sache wenden Sie sich bitte an mich, Walter Braun,
Tel: 089 – 41 90 28 46
Luther, Gerlinde says
Hallo, Herr Braun,
habe auch ein Matratzenproblem. Im Nov.2021 habe ich eine
Kaltschaummatratze 140×200 gekauft. Bei Lieferung musste ich gleich reklamieren, da diese nicht in einer Höhe von 22 cm sondern in 18 cm geliefert wurde.
Man hat mich mit 50,-€ PN abgefunden, bei 4 cm fehlender Maße.
Jetzt stelle ich kurz nach ca. 2 Monaten Benutzung die schlechte Qualität fest, weil ich im Beckenbereich einsinke, so dass ich Rückenbeschwerden bekomme und die Außenseiten bereits benutze. Es ist nur Frage der Zeit,,das sich eine Kuhle bildet.
Man lehnt die Rücknahme ab, weil ich PN bekommen habe und 30 Tage Frist verstrichen sind.
Ich denke, das mir bewusst diese minderwertige Matratze verkauft wurde und frage den Experten, muss ich mich damit abfinden oder was ich kann ich
noch machen? Bin so enttäuscht.
Danke für Ihre Nachricht.
Gerlinde Luther
Heidi Molter says
Haben 2 Irisette Matratzen, wunderten uns schon gut nach 1 Jahr, dass das Liegeverhalten sehr viel schlechter war
verschiedene Stellen sind in den Soft Tubes im Schulterbereich bei beiden Matratzen eingerissen und bilden Löcher, sie sind nicht ganz 4 Jahre alt und jetzt schon defekt. Uns wurde damals gesagt, dass Irisette auf seine Matratzen 5 Jahre Garantie gibt.
Des Weiteren hat eine Matratze hat auch im Beckenbereich Risse.
Die Matratze wurden immer wieder sowohl auf die andere Seite, wie auch Kopf nach Fuss gedreht.