Die Regierungen der letzen Jahrzehnte nutzten und nutzen die Nachzulassungsverfahren dazu, die Naturmedizin, und mit ihr den Stand der Heilpraktiker, langsam aber wirksam abzuschaffen.
Die Politik übernimmt als Handlanger der Pharmariesen die Aufgabe, Ihren Bürgern das Denken abzunehmen. Die Regierung sorgt unter dem Deckmantel der Fürsorge dafür, dass die Naturmedizin, die auf unserem alten Wissensschatz und der Erfahrungsheilkunde basiert, vernichtet wird. Der Glaubenskrieg zwischen etablierter Medizin und Naturheilkunde tobt schon sehr lange. Doch seit einigen Jahren gibt es einen Schulterschluss von Medizinern, mächtigen Pharmafirmen und Politikern gegen die Naturheilkunde.
Einige Beispiele:
So stellte die Firma Horvi-Chemie (Reintoxin-Enzym-Präparate) nach 65 jähriger Tätigkeit die Produktion in Deutschland zum 30.06.2003, aufgrund der nichtdurchführbaren Auflagen des Nachzulassungsverfahrens, ein. Die Produktion wurde dann in Holland unter der Firmierung Horvi-EnzyMed Holland B.V. wieder aufgenommen. Dies vernichtete in Deutschland etliche Arbeitsplätze und bedeutet für Therapeuten, die diese Therapie weiter einsetzen möchten, eine erhebliche Rechtsunsicherheit.
Die schon seit Jahrhunderten erfolgreich geführte Blutegeltherapie wurde 2004 angegriffen. Aufgrund der hohen biologischen Sicherheit (hohe Wirksamkeit bei geringsten Risiken und unerwünschten Nebenwirkungen) war diese Therapie lange Zeit unbehelligt von den Pharmaregeln geblieben. Seit 2004 gelten Blutegel als Fertigarzneimittel (seit 2007 mit Beipackzettel), die der arzneilichen Zulassung bedürfen. Nun wird das Ziel anvisiert, nur noch Zuchtegel in Deutschland zuzulassen. Das wird den Preis für Blutegel erheblich erhöhen und die Verfügbarkeit extrem verschlechtern.
2006 ging es dann der Neuraltherapie nach Huneke an den Kragen. Die Verschreibungspflicht von Lidocain und Procain wurde beschlossen. Angeblich zum Schutz der Patienten. Das bedeutet, dass die Neuraltherapie in Ihrer ursprünglichen Form nur noch von Ärzten durchgeführt werden darf. Obwohl nachweislich keine der zur Begründung angeführten 37 Todesfälle in Heilpraktiker-Praxen vorkam, sondern ausschließlich in ärztlichen Praxen. Aufgrund der massiven Proteste seitens der Heilpraktiker hielt man es dann für vertretbar, Procain und Lidocain ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile in Konzentrationen bis zu 2 % zur intracutanen Anwendung an der gesunden Haut verschreibungsfrei zu lassen. Damit könnte auch von Heilpraktikern das im Rahmen der Neuraltherapie angewendete „Quaddeln“ weiterhin durchgeführt werden.“
Leider werden diese Fakten in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen, so dass eine Medizin verloren geht, die sich seit vielen Jahrzehnten etabliert hat. Den Patienten gehen Arzneimittel und Behandlungsmethoden verloren, die ihren Einsatz gerade bei schwerwiegenden Erkrankungen finden.
Umfragen in der Bevölkerung ergaben, dass ein großer Teil der Menschen sich gerne naturheilkundlich behandeln lassen würden. Dieses Ergebnis wurde auch von den Medien aufgegriffen, die daraufhin die trendige Naturheilkunde in vielen Reportagen und Sendungen zum Thema gemacht haben. Sehr beliebt sind hier auch Sendungen und Reportagen über die Blutegeltherapie. Doch entgegen den Wünschen der Bevölkerung liegt die Naturmedizin nicht voll im Trend, nein die Naturheilkunde liegt im Sterben. Von den naturheilkundlichen Arzneimitteln, die Anfang der achtziger Jahre verordnet wurden, sind inzwischen über 90% vom Markt genommen. Jede Woche teilen uns unsere Verbände kommentarlos mit, welche Arzneimittel nicht mehr zugelassen sind. Aber welcher Bürger bemerkt das in seiner ganzen Tragweite, oder wehrt sich gar dagegen?
Im Streit zwischen Schulmedizin und Naturheilkunde, der wie ein Kampf zwischen Riesen und Zwergen anmutet, hat die finanzstarke und mit hohem politischen Einfluss ausgestattetet pharmazeutische Großindustrie eindeutig die besseren Karten. Wo aber ist die Lobby der Naturheilkunde? Das müssen die Bürger sein, die nicht wollen, dass die Naturheilkunde sang- und klaglos eingestampft wird. Wo sind die Verbände der Heilpraktiker, wann fangen sie an zu Protesten aufzurufen, anstatt sich in unsäglichen Konkurrenzkämpfen zu verzetteln. Oder sich sogar an der Vernichtung von Therapien, wie im Fall der Neuraltherapie nach Huneke geschehen, zu beteiligen.
Zur Erläuterung:
In der Naturmedizin werden Arzneimittel eingesetzt, die allopathische Medikamente (chemisch definierte, synthetisch hergestellte Mittel) ergänzen oder auch ersetzen können. Meist kommen diese Arzneimittel erst dann zum Einsatz, wenn eine palliative (nur die Krankheitserscheinungen mildernd, ohne ihre Ursachen zu beheben) bzw. allopathische Therapie keinen ausreichenden Behandlungserfolg gebracht hat. In unsere Praxen kommen Menschen, die den Satz „Damit müssen Sie jetzt leben“ nicht akzeptieren wollen.
Worin liegt der Unterschied zwischen naturheilkundlicher und palliativer Medizin? In der naturheilkundlichen Therapie geht es um die Regression – um ein Zurückschreiten – der Krankheit. Regression heißt, in der Geschichte der Krankheit zurückzugehen bis zu dem Zeitpunkt, wo noch alles in Ordnung war. In der palliativen Medizin werden die Symptome behandelt und abgemildert, ohne die Ursachen zu suchen und zu beseitigen.
Aus meiner eigenen Praxis und meiner persönlicher Krankheitsgeschichte weiß ich, dass es mit diesen Mitteln und Methoden möglich ist, aus schulmedizinischer Sicht unheilbare bösartige Krankheiten und Autoimmunerkrankungen positiv zu beeinflussen. Diese Mittel stehen uns jedoch nach und nach nicht mehr zur Verfügung.
Die neuste 14. Novellierung des Arzneimittelgesetzes erfolgte 2005. Der Gesetzgeber verlangt seitdem, dass auch traditionell hergestellte naturheilkundliche Arzneimittel (Homöopathika, Phytotherapeutika, Bakterien- und Pilzpräparate etc.) nach sogenannten wissenschaftlichen Kriterien neu bewertet werden, das nennt man Nachzulassungsverfahren.
Für die Herstellerfirmen naturheilkundlicher Arzneimittel bedeutet dies, dass umfangreiche klinische und toxikologische Studien mit einem Kostenaufwand in Millionenhöhe für jedes Produkt und jede Darreichungsform (Spritzen, Salben, Tabletten, Zäpfchen etc.) durchgeführt werden müssen. Beinhaltet ein homöopathisches Medikament mehrere Inhaltsstoffe, dann müssen die klinischen und toxikologischen Studien für jeden Inhaltsstoff und für die Kombination erbracht werden. Erfahrungen über jahrzehntelange, nebenwirkungsfreie Anwendungen werden nicht berücksichtigt, da diese nach „wissenschaftlichen“ Kriterien nicht auswertbar sind. Im Gegenteil, bei der Bewertung durch die Zulassungsbehörde werden theoretisch denkbare Risiken höher eingestuft als die Erfahrung aus millionenfachem Einsatz, um eine Zulassungslöschung zu begründen.
Nach dem Arzneimittelzulassungsrecht müssen sich nun auch die naturheilkundlichen Arzneimittel den Regelungen der Evidence Based Medicine unterordnen. Das bedeutet, es müssen randomisierte Doppelblindstudien und klinische Studien für alle Präparate durchgeführt werden.
Komplementär arbeitende Herstellerfirmen und Therapeuten können aus ethischen Gründen sogenannte Doppelblindstudien nicht durchführen.
Stellen Sie sich vor, Sie bekommen die Diagnose Krebs. Eine erschreckende Vorstellung für jeden Menschen. Ihr Onkologe macht Ihnen wenig Hoffnung, da sich Ihr Krebs schon in einem vorgeschrittenen Stadium befindet. Die Diagnose verunsichert und verängstigt Sie und macht Sie total hilflos. Nun bietet Ihnen Ihr behandelnder Onkologe an, an einer Studie teilzunehmen in der ein neues Medikament getestet wird. Erfreut, doch noch einen Hoffnungsschimmer zu haben, stimmen Sie zu. Natürlich klärt Sie Ihr Onkologe über sämtliche Risiken auf. Ist Ihnen aber bewusst was jetzt geschieht? Sie nehmen an einer Doppelblindstudie teil. Das bedeutet, dass die Patienten die an dieser Studie teilnehmen in zwei Gruppen eingeteilt werden. Die eine Gruppe bekommt das zu testende Medikament und die zweite Gruppe ein sogenanntes Placebo, also ein Medikament ohne pharmazeutische Wirkung. Weder Ihr behandelnder Arzt noch Sie selbst wissen, in welcher Gruppe Sie gelandet sind. Vielleicht haben Sie Glück und bekommen ein neues Medikament. Aber wenn nicht, dann bekommen Sie nichts und Ihre wertvolle Lebenszeit ist verschwendet. Es ist ethisch bedenklich, eine sogenannte Placebogruppe zu haben, in der die Patienten keine für sie vorteilhafte Behandlung erhalten. Jeder Patient der sich einem Therapeuten anvertraut, muss mit den besten Methoden, die diesem Therapeuten zur Verfügung stehen, behandelt werden.
Wie sinnvoll sind solche Studien? Gab es jemals eine Studie mit Frauen, die an Brustkrebs erkrankten und die in zwei Gruppen aufgeteilt wurden. Eine Mastektomie-Gruppe und eine Gruppe ohne Operation, um die Wirksamkeit der Operation zu testen? Sicher nicht. Niemand würde es wagen, einer Gruppe von Patientinnen diese Option zu verweigern.
Hinzu kommt, dass komplementäre Ansätze fast immer synergistisch wirken. Das heißt, die Behandlung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen, wie Arzneimittel, Ernährung, Vitamine, manuellen Therapien, Visualisierung etc. Die einzelnen individuell auf diesen Menschen zugeschnittenen Behandlungen erzielen zusammen eine stärkere Wirkung. Bei der Verordnung der Arzneimittel werden diese den Bedürfnissen genau dieses individuellen Patienten mit seiner spezifischen Symptomatik angepasst. Alleine deshalb ist es unmöglich, einen Patienten mit einem anderen zu vergleichen.
Die Herstellerfirmen nehmen die Präparate also nicht freiwillig vom Markt, sondern sie können sich den Kostenaufwand überhaupt nicht leisten. Deshalb verlieren wir zigtausende bewährte biologische Heilmittel. Diese Arzneimittel werden meist nur kurzfristig zur Aktivierung körpereigener Regulationsprozesse eingesetzt, so dass mit ihnen auch keine so großen Umsätze wie mit der Herstellung allopathischer Arzneimittel, die in der Mehrzahl zur Langzeiteinnahme verordnet werden, zu erzielen sind. Da diese Medikamente in der Regel vom Patienten selbst bezahlt werden, belasten sie die Krankenkassen nicht. Wo liegt also der Vorteil für die Politik? Warum setzen sich die Krankenkassen nicht für diese Art der Medizin ein?
Aktuell wurden sämtliche immunbiologische und isopathische Bakterienpräparate, wie Utilin und Recarcin der Firma SANUM-KEHLBECK GmbH&Co. KG vom Markt genommen. Nicht weil diese Präparate gefährlich oder unnütz sind, sondern weil der Gesetzgeber das so verlangt. Warum werden nützliche und vielfach erprobte Arzneimittel verboten? Hat die pharmazeutische Großindustrie etwa deren Potential und somit auch eine gewisse finanzielle Konkurrenz erkannt? Oder möchte man den Arzneimittelmarkt nur unter den Pharmariesen aufteilen?
Mit Hilfe dieser Mittel haben Heilpraktiker chronische Krankheiten, Autoimmunerkrankungen, wie Autoimmunthyreopathien, Colitis ulcerosa, Rheumatoide Arthritis, Morbus Bechterew, Diabetes Typ I, Multiple Sklerose, und Krebs positiv beeinflusst oder geheilt. Wer denkt an die Patienten, denen diese Medikamente ab sofort nicht mehr zur Verfügung stehen werden?
Es ist höchste Zeit, sich zu wehren !!!
Dies ist ein Aufruf an alle Bürger, auf politischer Ebene für den Erhalt der Naturmedizin zu kämpfen. Bitte sammeln Sie Unterschriften und schicken Sie diese mit einem Brief an Frau Bundeskanzlerin Merkel oder an Ihre lokalen Politiker.
Zu senden an:
Frau Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel
Bundeskanzleramt, Willi-Brandt-Str. 1, 10557Berlin
Herr Bundesgesundheitsminister, Hermann Gröhe
Bundesministerium für Gesundheit, Friedrichstr.108, 10117 Berlin
Zusammen sind wir stark, je mehr Menschen Ihren Unmut zeigen,
desto mehr erreichen wir.
Es geht um das Überleben der naturheilkundlichen Medizin und des Heilpraktikerberufes.
Autorin: Dr. Annette Pitzer, Heilpraktikerin, Email: annette.pitzer@gmx.de
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an die Emailadresse von
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