
Bedienungsanleitungen liest kaum jemand gerne. Häufig sind sie unleserlich und unverständlich. Die Beilage einer Bedienungsanleitung ist jedoch bei elektrischen Geräten oder Medizinprodukten unerlässlich und gesetzlich vorgeschrieben.
Die rechtlichen Vorgaben für die Erstellung einer Bedienungsanleitung
Die Vorgaben zur Erstellung einer Bedienungsanleitung sind branchenspezifisch unterschiedlich geregelt. So werden in der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG oder die EU-Verordnung (EU) 2017/745 die Vorgaben für die Bedienungsanleitungen von Medizinprodukten geregelt. In Deutschland regeln das Elektro- und Elektronikgerätegesetz, das Produktsicherheitsgesetz und das Produkthaftungsgesetz, welche Bedingung Bedienungsanleitungen erfüllen müssen. Die technische Dokumentation wird in den DIN-Normen, ISO und VDE geregelt. Dazu gehört beispielsweise die EN IEC/IEEE 82079-1, die die methodische Darstellung, die Gliederung, die Darstellung und den Inhalt von Gebrauchsanleitungen regelt.
Walter Braun says
Vielen Dank für Deinen Beitrag Anna! Walter Braun – Tipps vom Experten
Anna Lehmann says
Ich finde diesen Artikel sehr hilfreich, würde allerdings gerne noch eine Norm aus dem Maschinenbau hinzufügen wollen, die besonders für diejenigen hilfreich ist, die nicht tagtäglich Anleitungen erstellen: DIN EN ISO 20607:2019. Auch wenn diese Norm für den Maschinenbau entwickelt wurde, hilft sie auch bei anderen komplexen Produkten neben Maschinen. Man findet dort konkrete Hilfestellung für z. B. Gliederung und Schreibvorgaben, fast wie bei einem Kochrezept.
Und es gibt übrigens eine gesamte Berufsgruppe, die sich hauptsächlich mit dem Schreiben und Erstellen von Anleitungen befasst: Technische Redakteure. Das wollte ich noch hinzugefügt haben 😉