Geduld, Geschick, Samen und Gartengeräte sind nur einige der Dinge, die man braucht, um einen schönen und gepflegten Garten zu erhalten. Die Gartengeräte einfach in einer Ecke des Grundstückes zu lagern ist nicht ratsam, da es zu witterungsbedingten Beschädigungen kommen kann und zudem Gefahrenquellen geschaffen werden.
Die Lösung kann ein Gartenhaus sein, das in verschiedenen Ausführungen erhältlich ist und nicht nur dem Aufbewahren von Gartengeräten dienen kann.
Die Vorteile eines Gartenhauses
Ein Gartenhaus ermöglicht sperrige Gegenstände wie Rasenmäher, Heckenschere oder Schubkarre, die insbesondere für Kinder eine Gefahr darstellen können, geschützt unterzubringen. Auch diverse Gefahrstoffe wie Dünger und Unkrautvernichter können sicher gelagert werden. Mithilfe von Regalen und Schränken können die Gartengegenstände so angeordnet werden, dass sie bereits nach wenigen Handgriffen und ohne Suchen genutzt werden können. Mit der ordentlichen Unterbringung der Gartenutensilien geht ein verbessertes Gesamtbild des Gartens einher. Insbesondere die Gartenhäuser von Gartenhausfabrik bieten nicht nur funktionale Vorteile, sondern sind auf eine ästhetische Aufwertung des Gartens ausgelegt. Vor allem Gartenhäuser aus Holz lassen sich in die verschiedensten Gartenstile integrieren.
Holz – das ideale Material für Gartenhäuser
Gartenhäuser aus Holz bieten neben einer ansprechenden Optik in erster Linie funktionale Vorteile. Das nachwachsende Material überzeugt mit guten Wärmedämmungs-eigenschaften, der Möglichkeit zur schadstofffreien Bearbeitung, zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten und einer hohen Resistenz gegenüber äußeren Einflüssen. Im Vergleich zu Gartenhäusern aus Kunststoff sind Holzgartenhäuser nachhaltiger und zudem viel stabiler. Bei einem Vergleich mit Konstruktionen aus Metall wird deutlich, dass Gartenhäuser aus Holz beim Thema Preis-Leistungs-Verhältnis punkten und darüber hinaus mit einem geringeren Aufwand errichtet werden können. Als weiterer Vorteil ist zu nennen, dass Holzgartenhäuser leichter ab- und wieder aufgebaut werden können. Angesichts dieser Eigenschaften ist es nicht verwunderlich, dass sogar ein großer Markt für gebrauchte Gartenhäuser existiert. Zudem ist Holz als Naturprodukt biologisch abbaubar und damit im ökologischen Sinne wertvoll.
Die wichtigsten Faktoren beim Kauf eines Gartenhauses
So wie es Gartenzwerge in unterschiedlichen Ausführungen gibt, sind auch verschiedene Gartenhausmodelle verfügbar, die sich in puncto Design, Material, Größe und funktionale Ausrichtung voneinander unterscheiden. Bei dem Kauf sollten mehrere Punkte beachtet werden, damit das Gartenhaus letztendlich den persönlichen Vorstellungen und Ansprüchen gerecht werden kann. Zunächst sollten Gedanken zum künftigen Einsatz angestellt werden. Es ist die Frage zu klären, ob das Gartenhaus vorrangig der Lagerung oder auch als Partylocation dienen soll. Während bei einer ausschließlichen Nutzung als Lagerort bereits eine geringe Wandstärke ausreicht, sollte bei einer Verwendung als Veranstaltungsraum eine höhere Stärke gewählt werden. Eine zusätzliche Isolation sollte dann in Erwägung gezogen werden, wenn das Gartenhaus auch in der kälteren Jahreszeit für Feierlichkeiten genutzt werden soll. Beim Material sollte auf stabileres sowie langlebigeres Massivholz gesetzt werden.
Der baurechtliche Rahmen bei Gartenhäusern
Ob ein Gerätehaus, Pavillon oder Gartenhaus genehmigungsfrei bzw. „verfahrensfrei“ erbaut werden darf, hängt vom geplanten Standort, der Nutzungsart, dem Wohnort und von der Größe ab. Die näheren Details sind in den verschiedenen Bauordnungen der Bundesländer reglementiert. Eine Ausnahme bilden Kleingartenanlagen, die auch unter dem Begriff Schrebergarten geläufig sind. Nach dem Bundeskleingartengesetz ist bei der Errichtung eines Gartenhauses auf einer Kleingartenanlage grundsätzlich keine Baugenehmigung erforderlich. Einige Bauordnungen der Länder weisen auf die Genehmigungsfreiheit nach dieser gesetzlichen Bestimmung hin, doch ist die Erwähnung keine Voraussetzung für die Genehmigungsfreiheit als solches. Bei einem Kleingarten ist prinzipiell ein Gartenhaus in einfacher Ausführung bis zu 24 Quadratmetern Grundfläche zulässig. Allerdings darf das Gebäude nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sein. Ein gelegentliches Übernachten ist jedoch unbedenklich. Im Zweifel sollte die zuständige Baubehörde zu der geplanten Errichtung befragt werden.
Redaktion: Walter Braun
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