Als Partner der GmbH können Sie ein bestehendes Unternehmen nicht einfach über Nacht auflösen. Einerseits, weil Sie die Zustimmung der Gesellschafter einholen müssen, andererseits, weil die Auflösung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung strenge Vorschriften einhalten muss. Um zu verhindern, dass Sie in einer so wichtigen Angelegenheit Fehler machen, bekommen Sie jetzt einen Überblick über die wichtigsten Regeln zur Auflösung einer GmbH.
Auflösen einer GmbH: Was ist der Grund?
Die Auflösung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist nicht immer freiwillig, doch manchmal erforderlich. Paragraf 60 des GmbH-Gesetzes legt fest, wann Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung auflösen müssen. Wenn einer der im Gesetzestext genannten Gründe für die Auflösung eintritt, haben Sie keine andere Wahl, als das Unternehmen zu schließen. Eine GmbH wird beispielsweise nach Ablauf der in der Satzung angegebenen Frist aufgelöst. Ein weiterer Grund ist eine gerichtliche Entscheidung oder ein Insolvenzverfahren. Aufgrund von Mängeln in der Satzung kann die GmbH ebenfalls aufgelöst werden.
In anderen Situationen ist es auch angebracht, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung abzuwickeln. Wenn beispielsweise eine Gesellschaft nicht mehr genug Geld generiert, ist eine andere Rechtsform besser geeignet, um die Unternehmensziele zu erreichen. Oft möchten Gesellschafter auch einfach in einen anderen Bereich wechseln und entwickeln Lösungsstrategien. Diese Art der freiwilligen Auflösung erfordert immer einen Gesellschafterbeschluss. Wenn die Satzung der Gesellschaft keine weiteren Bestimmungen enthält, müssen mindestens drei Viertel der Gesellschafter zustimmen. Wenn eine solche Entscheidung getroffen wird, müssen keine Angaben zu den Gründen für die Auflösung der GmbH gemacht werden.
Diese Phasen sind bei der Auflösung erforderlich
Die Auflösung der GmbH ist ein Prozess, der sich auf ein genaues Zeitfenster bezieht. Die Entscheidung, das Unternehmen zu schließen, lässt sich nicht sofort umsetzen. Zuvor durchläuft jede GmbH einen Auflösungsprozess, der eingehalten werden muss. Der Prozess besteht aus drei Schritten: Auflösung, Liquidation, Löschung.
Phase 1: GmbH auflösen
Die Entscheidung zur Auflösung (ob freiwillig oder nicht) ist Ihr erster Schritt zur Auflösung der GmbH. Hier besteht jedoch ein wichtiger Unterschied: Die Auflösung bedeutet nicht, dass die GmbH nicht mehr existiert. Die Auflösung ändert nur den Zweck des Unternehmens. Um die Änderungen sichtbar zu machen, muss das Unternehmen den Zusatz i. L. (in Liquidation) oder i. Abw. (in Abwicklung) anführen.
Phase 2: Liquidation der Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Nach der Auflösung des Unternehmens ist der zweite Schritt die Liquidation. Zu diesem Zweck muss der Liquidator zunächst gemäß Paragraf 67 des GmbH-Gesetzes ernannt und in das Unternehmensregister eingetragen werden. In der Regel spielt der Geschäftsführer die Rolle des Liquidators, die Verantwortung kann jedoch durch die Satzung oder die Beschlüsse der Gesellschafter auf andere übertragen werden. Seine Aufgabe ist es, alle laufenden Geschäfte zu beenden, vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen und das Vermögen der GmbH in Bargeld umzuwandeln. Eine besonders wichtige Aufgabe des Liquidators ist es, die Gläubiger durch das Bundesregister anzusprechen. Auf diese Weise sollen Gläubiger die GmbH kontaktieren können, um ausstehende Forderungen geltend zu machen. Darüber hinaus hat der Liquidator die Aufgabe, die finanzielle Situation der GmbH genau zu überwachen und Insolvenz anzumelden, wenn das Unternehmen nicht in der Lage ist, alle ausstehenden Schulden zu begleichen.
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