Besonders in der Stadt ist der E-Scooter sehr beliebt, da man mit ihm schnell und vor allem umweltfreundlich von A nach B kommt. Bei der Auswahl des E-Scooters sind nicht nur der Akku, sondern auch der Komfort und die Sicherheit ausschlaggebend. Nach dem Motto „we are electric“ wird die innerstädtische Mobilität durch das Cruisen mit dem E-Scooter immer beliebter.
Mobilität mit Spaßfaktor
Der Elektro Scooter ist nicht nur für die persönliche Mobilität innerhalb der Stadt perfekt, sondern macht auch noch dazu Spaß. Innerhalb der urbanen Fortbewegung bietet der Elektro Scooter eine der innovativsten und flexibelsten Mikromobilitätslösungen überhaupt. Auch der positive Beitrag für die verbesserte Ökobilanz spielt dabei bei vielen Nutzern eine große Rolle. Kompakt, modern und leicht ist er, der E-Scooter. Und beim Bau werden Hightech-Materialien verwendet, die die Leistungsfähigkeit erhöhen. Hier wurden nahtlos bei der Produktion neueste und qualitativ hochwertige Antriebstechniken verwendet.
Gewisse Regeln beim Benutzen des E-Scooters
Unter anderem dürfen die E-Scooter nur auf Radfahrstreifen, auf Radwegen oder Fahrradstreifen genutzt werden. Sie sind ab 14 Jahren erlaubt, empfohlen wird jedoch das Alter ab 16 Jahren für das Fahren mit dem E-Scooter. Die Maximalgeschwindigkeit liegt bei 20 km/h und es besteht zwar noch keine Helmpflicht, jedoch wird geraten, beim Fahren einen Helm zu tragen. Der Grund, warum viele mit dem E-Scooter fahren wollen ist auch, dass noch keine spezielle Fahrerlaubnis dafür erforderlich ist. Es wird jedoch darüber diskutiert, dass man einen gewissen „E-Scooter-Führerschein“ in Erwägung zieht. Eine Haftpflichtversicherung ist dennoch für den E-Scooter vorgeschrieben und hinten muss ein Versicherungskennzeichen angebracht sein. Eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) ist außerdem für den E-Scooter erforderlich.
Das beliebte Kleinstfahrzeug: der E-Scooter
Endlich wurde vom Gesetzgeber 2019 der E-Scooter erlaubt. Das beliebte Kleinstfahrzeug ist praktisch, kompakt und leicht zu transportieren. Auch auf kurzen Strecken bietet es sich vor allem in der Innenstadt zur bequemen Fortbewegung an. Der Fahrer steht auf dem E-Roller und schiebt es nur ganz kurz mit den Füßen an, schon kommt der Elektromotor in Schwung. Genau seit dem 13.6.19 darf mit dem E-Scooter ganz legal gefahren werden, vorausgesetzt, man hat eine ABE. Die E-Scooter Gesetze betreffen alle stehend gefahrenen E-Roller, die eine Lenkstange oder eine Haltestange haben und 6 bis 20 km/h erreichen. In Fußgängerzonen oder auf Gehwegen ist das Fahren weiterhin nicht erlaubt. Der Elektroroller darf außerdem nur eine Höchstleistung von 500 Watt besitzen, während bei selbstbalancierenden Fahrzeugen 1200 Watt erlaubt ist.
Fazit:
Das Fahren mit dem E-Scooter macht nicht nur Spaß, es stellt auch eine umweltschonende und praktische Fortbewegungsmöglichkeit in unserer Zeit dar. Der E-Scooter ist außerdem platzsparend und sicher. Mit der Geschwindigkeit von 20 km/h ist das Fahren mit dem Elektro Scooter ungefähr so schnell, wie eine schnelle Fahrradfahrt. Der Bremsweg ist gering und wer vorausschauend fährt, kann den E-Scooter in der Innenstadt oder auf den erlaubten Radwegen sicher nutzen und leistet außerdem noch einen Beitrag zum Umweltschutz. Wer den seit Mitte Juni 2019 erlaubten E-Scooter nutzt, wird schnell die vielen Vorzüge erkennen und zu schätzen wissen.
Redaktion: Walter Braun
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