Pünktlich zum Jahresbeginn ändern sich wieder einmal unzählige Gesetzte und Richtlinien in Deutschland. So wird zum Beispiel das „dritte“ Geschlecht eingeführt um Diskriminierung zu vermeiden. Das gleiche Ziel verfolgt die individuelle Auskunftspflicht in Betrieben. So soll vor allem die Lohnungleichheit bei Frauen und Männern für die gleiche Tätigkeit bekämpft werden. Steuerzahler dürfen sich freuen. Die lästigen Belege bei der Steuererklärung müssen nicht mehr mitabgegeben werden. Weshalb 2018 Arbeitslose zukünftig ihre Bezüge im Supermarkt abholen, warum der 500 Euroschein verschwindet und viele Änderungen mehr, die Sie beachten sollten, erklärt Ihnen Tipps vom Experten.
Auf Wiedersehen 500 Euroschein
Die meisten Bundesbürger hatten ihn seit der Einführung im Jahr 2002 überhaupt noch nie in der Hand gehalten. Trotzdem waren 2015 613.559.542 500 Euro-Scheine im Umlauf. Dies entspricht einem Wert von 306.779.771.000 Euro. Doch der 500 Euroschein soll 2018 abgeschafft werden. Der Grund: Angeblich soll der 500 Euroschein hauptsächlich in den Händen von Kriminellen sein. Mit der Abschaffung des lilafarbenen Scheins will die EZB Geldwäsche und Schwarzarbeit eindämmen. Gültig bleibt er trotzdem. Wer also einen 500 Euroschein besitz, kann ihn unbesorgt behalten, etwa als Sparschein…
Das dritte Geschlecht wird eingeführt
In der deutschen Sprache gibt es das dritte Geschlecht schon immer. Hier sind er, sie und es gleichberechtigt. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will nun bis Ende 2018 auch das dritte Geschlecht in Form von „inter“, „divers“ oder einer ähnlichen Bezeichnung einführen. So soll eine Diskriminierung von Transgender oder anderen Personen mit undefinierter Geschlechtszugehörigkeit unterbunden werden.
Kein Alkohol in Regionalzügen
Während einer Zugfahrt ganz entspannt ein Bierchen trinken und dabei die Aussicht genießen wird in Norddeutschland bald nicht mehr möglich sein. Die Deutsche Bahn führt 2018 das Alkoholverbot in Regionalzügen in Norddeutschland ein. Allerdings nicht mit sofortiger Wirkung. Zunächst gibt es eine Einführungsphase, in der die Passagiere nur auf das Verbot hingewiesen werden. Später kann dann auch bei Missachtung des Alkoholverbots ein Bußgeld verhängt werden. Wann das Alkoholverbot in Regionalzügen auch in Mittel- und Süddeutschland kommen wird, ist noch nicht bekannt.
Die Rente wird erhöht
Auf den ersten Blick eine gute Nachricht für alle Rentner. Ab dem 1. Juli 2018 sollen die Altersbezüge um drei Prozent steigen. Aber nur dann, wenn die Löhne und Gehälter sich bis dahin wie prognostiziert entwickelt haben, also ebenfalls gestiegen sind. Ob die Rente tatsächlich steigt, wird erst im Frühjahr 2018 entschieden.
Steuererklärung: Grenze für „geringwertige Wirtschaftsgüter“ (GWG) steigt
Wer bisher einen wirtschaftlich genutzten Gegenstand für seine Arbeit absetzen wollte, darunter fallen zum Beispiel Computer, Drucker oder ähnliches, der mussten die Kosten auf mehrere Jahre verteilen, wenn der Kaufpreis über 410 Euro betrug. Das ist ab 2018 nicht mehr nötig. Gegenstände bis zu einem
Wert von 800 Euro netto (952 Euro brutto, d.h. inklusive Mehrwertsteuer) können im Steuerjahr komplett geltend gemacht werden.
Keine Belege mehr in der Steuererklärung
Und noch eine Änderung wird die Steuerzahler erfreuen. Die nervige Auflistung und Abgabe von Belegen ist nicht mehr nötig. Die Steuererklärung darf auch ohne Belege abgegeben werden. Allerdings müssen die angegebenen Belege aufgehoben und bei Nachfrage dem Finanzamt vorgezeigt werden.
Die KFZ-Steuer für Neuwagen steigt
Wer sich einen Neuwagen 2018 kaufen möchte, sollte das unbedingt vor dem 1. September 2018 erledigen. Ansonsten kann er eine böse Überraschung erleben. Denn durch die neue Abgasuntersuchung WLTP kann die KFZ-Steuer danach für Neuwagen wesentlich höher ausfallen. Bei bereits zugelassenen Autos ändert sich nichts.
Der Mindestlohn für Pflegekräfte steigt
Was die hunderttausende Pflegekräfte in Deutschland täglich meistern ist enorm. Auf dem Lohnzettel spiegelt sich diese Arbeitskraft wenig wieder. Deshalb soll ab 2018 wenigstens der Mindestlohn für Pflegekräfte steigen. In Westdeutschland und Berlin von 10.20 Euro auf 10,55 Euro, im Osten von 9,50 auf 10,05 Euro. Bei allen anderen Berufssparten bleibt der gesetzliche Mindestlohn bei unveränderten 8,84 Euro.
Arbeitslosengeld an der Supermarkt-Kasse
Die Bundesagentur für Arbeit hat angekündigt, dass es keine Bargeldauszahlungen in Jobcentern und Arbeitsagenturen mehr geben soll. Diese Auszahlungen sollen stattdessen an den Kassen von Supermärkten und Drogerien bar stattfinden. Die Entscheidung ist sehr umstritten. Kritiker befürchten, dass die Bezieher so in peinliche oder erniedrigende Situationen geraten könnten.
Mehr Gleichberechtigung beim Lohn
Frauen verdienen bis heute bis zu einem Drittel weniger als Männer für den gleichen Job. Eine Ungerechtigkeit, der jetzt der Kampf angesagt werden soll. Eine Möglichkeit ist die größtmögliche Transparenz bei den Lohnunterschieden. In Betrieben von mehr als 200 Beschäftigten haben die Arbeitnehmer nunmehr das Recht auf individuellen Auskunftsanspruch. So können sie Informationen bekommen, wieviel den Kollegen für eine gleichartige Tätigkeit bezahlt wird. Benachteiligungen jeder Art sollen so erkannt und behoben werden.
Online- und Kreditkartenbetrug: Eigene Haftung senkt sich
Ab dem 13. Januar müssen die Banken aufgrund einer EU-Richtlinie einheitliche Regelungen zum Zahlungsverkehr einführen. Im Rahmen dieser Veränderung ändert sich auch die Haftung der Bankkunden beim Missbrauch der Bank- und Kreditkarten sowie beim Online-Banking. Bankkunden sind dann nur noch für entstandene Schäden bis maximal 50 Euro haftbar.
Mehr Rechte für Hausbauer
Häuslebauer haben ab 2018 mehr Rechte. So können sie zum Beispiel den Vertrag mit einem Bauherren innerhalb von 14 Tagen kündigen. In dem Bauvertrag müssen mehr Details und vor allem klare Fristen vereinbart sein. Und der Bauherr ist verpflichtet einen verbindlichen Termin anzugeben, wann das Haus fertig ist.
Redaktion: Patricia Hansen
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